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Hygieneplan für Gastronomie und Beherbergungsstätten

In Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Saar und der Gewerkschaft NGG, Region Saar, haben Wirtschaftsministerium, Verbraucherschutzministerium und Gesundheitsministerium Hygieneregeln erarbeitet, um das Infektionsrisiko in saarländischen Hotels und Gaststätten zu minimieren, wenn diese ab 18. Mai wieder öffnen dürfen. Für die Branche, die auf Sauberkeit und Hygiene ohnehin großen Wert legt, sollen so verlässliche Standards für alle geschaffen werden. Dies dient dem Schutz der Beschäftigten ebenso wie dem Schutz der Gäste.

Zu den Vorgaben gehören u.a.

Die allgemeinen Vorgaben des Lebensmittel – Hygienepakets, die bereits in den Leitlinien der Lebensmittelbrache und den Eigenkontrollkonzepten der Betriebe implementiert sind, müssen weiterhin beachtet werden. Die rechtlich festgelegte „Gute Hygienepraxis“ enthält das Prinzip des Schutzes der Lebensmittel vor jeglicher nachteiliger Beeinflussung. Unter der Einhaltung dieser Vorgaben sollte die sichere Abgabe von Lebensmitteln durch Gastronomiebetriebe gewährleistet sein.

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