StartThemenIG BAU verzeichnet 70.000 Rechtsfälle

IG BAU verzeichnet 70.000 Rechtsfälle

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Bilanz für Corona-Jahr 2020 | Streitfälle bei Kurzarbeit und 
Kündigungsschutz

Frankfurt am Main – Zehntausende juristische Streitfälle in der Bau-, Agrar- und Reinigungsbranche im Corona-Jahr 2020: Knapp 70.000 Mal waren die Rechtsschutzexpertinnen und -experten der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nach einer aktuellen Bilanz gefragt. „Von Problemen bei der Kurzarbeit über Corona-Tests im Job bis hin zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – in Krisenzeiten sind Beschäftigte häufig auf den Rechtsbeistand der Gewerkschaft angewiesen“, sagt Nicole Simons vom IG BAU-Bundesvorstand. Gut ein Siebtel aller Fälle landete vor Gericht. In Kooperation mit der DGB Rechtsschutz GmbH wurden für Mitglieder der IG BAU rund 19 Millionen Euro erstritten. Ein Großteil der Beratungen fand wegen der Pandemie telefonisch statt.

„Besonders viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Hier klagten Beschäftigte über Verdienstausfälle durch die Kurzarbeit, fehlende Atemschutzmasken oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, so Simons. In der Baubranche sei es häufig um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Zudem hätten die für Pendler zeitweise geschlossenen Grenzen, etwa zu Österreich und Tschechien, zu völlig neuen Fällen geführt. 

Ein weiterer Schwerpunkt war nach Gewerkschaftsangaben die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung. „Im Handwerk ist Homeoffice meist nicht möglich. In Zeiten geschlossener Schulen und Kitas stellte das Bauleute, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte vor besondere Probleme“, berichtet Simons. Die Gewerkschafterin appelliert an Beschäftigte, sich auch in der Pandemie-Situation um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der IG BAU zu suchen. „Die Krise darf kein Vorwand sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Rechte zu bringen.“

Hintergrund: Rechtsberatung und Rechtsschutz zählen zu den kostenlosen Leistungen für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften. Anspruch darauf hat, wer mindestens drei Monate lang Mitglied ist. Die Rechtsexpertinnen und -experten der zuständigen Gewerkschaft kümmern sich um die Anliegen – und vertreten die Belange der Betroffenen in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtsschutz GmbH notfalls vor Gericht.

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