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IGAB-Saar zur Klage Nalbach gegen Bergamt des Saarlandes wegen Flutung auf -400 m NN

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Heute hat sich für die Gemeinde Nalbach und die Bergbaubetroffenen im ganzen Saarland ein kleines Türchen im Adventskalender geöffnet.
Vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis wurde über einen Antrag aus 2013 zur Teilflutung in der Primsmulde auf -400m NN verhandelt. Die RAG hatte die Pumpen abgeschaltet und musste diese im Jahr 2015 auf Widerspruch der Gemeinde Nalbach wieder in Betrieb nehmen. 
Die Richter haben die Entscheidung vertagt. Beobachter der Verhandlung erkannten in den Vorträgen der Richter Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Verfahren, die Flutung über einen Sonderbetriebsplan ohne erneute Vorprüfung zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. 
Sonderbetriebspläne wurden von den Bergämtern im Saarland und NRW immer wieder im Hinblick auf den Erhalt der Arbeitsplätze genehmigt und zur Not auch mit Hilfe des Sofortvollzuges durchgesetzt. Das Argument der gefährdeten Arbeitsplätze hat mit der Einstellung des Bergbaus im Saarland keine Relevanz mehr. 
Dass dem Schutz von Umwelt und Trinkwasser durch das Gericht ein hoher Stellenwert eingeräumt wurde, lässt den Landesverband der Bergbaubetroffenen darauf hoffen, dass bei dem jetzt aktuellen Flutungsantrag -320m NN, von dem 30 Gemeinden im Saarland betroffen sein werden, strengste Maßstäbe angelegt werden.
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