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Plenarsitzung des Bundesrates

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Rede von Ministerpräsident Hans zum Corona-Bevölkerungsschutzgesetz: „Erfolgreiche Corona-Bekämpfung braucht Akzeptanz. Konkretisierung im Infektionsschutzgesetz schärft nach und schafft Klarheit“

Die Corona-Krise und ihre Bewältigung bildeten erneut einen Schwerpunkt der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin.

Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz standen dabei die Pläne der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen zur Durchbrechung von Infektionsketten, sowie finanzielle Unterstützungen für erwerbstätige Eltern, die wegen der Kinderbetreuung im Quarantänefall Verdienstausfälle haben.

Ministerpräsident Tobias Hans führte in seiner heutigen Plenarrede dazu aus: „Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz stellen wir weitere wichtige Weichen für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung. Für den Erfolg brauchen wir jedoch eine aktive Mitwirkung der Bevölkerung. Je länger die Pandemie dauert, desto mehr sind wir als Gesetzgeber darauf angewiesen, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger die tiefgreifenden Maßnahmen nachvollziehen und akzeptieren. Daher freut es mich umso mehr, dass die Forderungen aus den Ländern nach einer Konkretisierung der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz bereits im Bundestag aufgegriffen wurden. Damit schaffen wir wichtige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und stärken gleichzeitig die Akzeptanz für unsere Maßnahmen.“

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat darüber hinaus mehr Mitspracherecht bei Rechtsverordnungen, die von den Ländern vollzogen werden und eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den pandemiebedingten Mehrbelastungen der Länder. Die Forderung aus den Ländern nach einer gesetzlichen Präzisierung der eingriffsintensiven Corona-Schutzmaßnahmen wurde aus der Mitte des Bundestages bereits aufgegriffen.

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz plant die Bundesregierung zudem die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Beschäftigten und die Unternehmen abzufedern. Durch das Gesetz wird das Kurzarbeitergeld erhöht und bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Mit den Stimmen des Saarlandes brachte der Bundesrat die Pläne heute auf den Weg.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Kurzarbeitergeld hat sich als Instrument zur erfolgreichen Krisenbewältigung bewährt. Ich bin daher sehr froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss der Wirtschaft und ihren Beschäftigten Planungssicherheit für die kommende, weiterhin herausfordernde Zeit geben.“

Die Länderkammer billigte mit den Stimmen des Saarlandes ebenfalls den Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Flexibilität beim Elterngeldbezug. Eltern profitieren damit zukünftig von erweiterten Teilzeitmöglichkeiten, einfacheren Verfahren und längerem Elterngeldbezug bei Frühgeburten.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Elterngeld gibt jungen Familien wichtige und notwendige Flexibilität in der Frühphase der Elternschaft. Um die Vereinbarung von Familie und Beruf weiter zu verbessern, schaffen wir zeitgemäße Flexibilisierungen für junge Mütter und Väter bei der Verteilung der Familien- und Arbeitszeiten.“

Mit einer umfangreichen Stellungnahme adressierten die Länder zudem zahlreiche Forderungen an die Bundesregierung zu den Plänen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Finanzierung 20.000 zusätzlicher Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege und zusätzliche Hebammenstellen für Krankenhäuser vor. Zur Stabilisierung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sollen Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt werden. Die Länder forderten in ihrer Stellungnahme die Bundesregierung auf, den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds für das Jahr 2021 zu erhöhen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die aktuelle Pandemie führt uns allen vor Augen, wie besonders systemrelevant die Bereiche der Kranken- und Altenpflege sind. Daher begrüße ich die Finanzierung weiterer Pflegestellen ausdrücklich. Wir müssen unser Gesundheitssystem, das sich bisher in der Krise bewährt hat, weiter stärken und ausbauen. Das muss eine der Lehren aus der COVID-19-Pandemie sein. Der Bund muss sich jedoch noch stärker zu seinen Finanzierungszusagen bekennen um die Begrenzung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge auf höchstens 40 Prozent zu erfüllen.“

Auch im Bereich der Energiepolitik stand mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein zentrales Thema zur Beratung an. Die Bundesregierung plant mit der Neufassung des Gesetzes aus dem Jahr 2017 die Treibhausgasneutralität für in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom ab dem Jahr 2050 und einen 65%-igen Anteil Erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030. Daneben sollen die Rahmenbedingungen für Verbraucher, Kommunen und Industrie verbessert und Erleichterungen für Wasserstoff geschaffen werden.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die EEG-Novelle ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und zur Erreichung der Klimaschutzziele auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung in Deutschland. Gerade für Innovations- und Wachstumsfelder wie die Wasserstofftechnologie müssen wir noch bessere und attraktivere Rahmenbedingungen schaffen. Diese Forderung haben wir mit dem heutigen Beschluss klar an die Bundesregierung adressiert. Besonders erfreulich ist, dass auch einige Anträge aus dem Saarland eine Mehrheit gefunden haben und wir so den Interessen unserer heimischen Wirtschaft Rechnung tragen konnten. Dies gilt neben einem Antrag zur Wasserstoffelektrolyse auch z.B. bei der Verwendung von Gruben- und Kuppelgas.“

Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes billigte der Bundesrat die Vorhaben zur Verhinderung der weiteren Vergrößerung des Bundestages. Um ein weiteres Anwachsen des Bundestages zu vermeiden, sollen Überhangmandate künftig erst nach dem dritten Überhangmandat ausgeglichen werden. Zudem sollen Wahlkreismandate auch auf Landeslisten der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet werden. Nach der Bundestagswahl 2021 sollen zudem die Wahlkreise von 299 auf 280 sinken. Eine neu eingesetzte Reformkommission soll Vorschläge zur zukunftsgerechten Ausgestaltung des Wahlrechts ausarbeiten.

Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 27. November 2020 statt.

Quelle: Staatskanzlei Saarland

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