StartPolitikFDP übt Kritik an der saarländischen Hochschulpolitik beim Hebammenstudium

FDP übt Kritik an der saarländischen Hochschulpolitik beim Hebammenstudium

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Die bildungspolitische Sprecherin der FDP Saar Kirsten Cortez kritisiert, dass die Landesregierung es verpasst hat, das von der EU geforderte Studium für Hebammen vernünftig vorzubereiten, so dass nun ein Mangel an Hochschullehrern droht. In allen EU-Staaten, außer in Deutschland, findet die Hebammenausbildung an Hochschulen statt. Eine EU-Richtlinie fordert für alle Mitgliedsstaaten die Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen bis 18. Januar 2020. Dieses EU Recht muss Deutschland ab 2020 realisieren. Die Richtlinie besagt, dass nur noch Personen Hebamme oder Geburtspfleger werden können, die zwölf Jahre zur Schule gegangen sind. Die Bundesregierung musste den Beruf deshalb akademisieren.

Dazu Cortez:

„Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das Saarland schlecht vorbereitet. Andere Bundesländer, wie z.B. Schleswig-Holstein, haben schon 2017 mit der Akademisierung der Hebammenausbildung begonnen und sind jetzt gut aufgestellt, während das Saarland wieder mal eine Chance verpasst, junge Menschen durch attraktive Studienangebote ins Saarland zu holen. Den nun drohenden Hochschullehrermangel hätte man durch rechtzeitige Planung und Vernetzung mit den Hochschulen, die schon Hebammenstudiengänge anbieten, vermeiden können. Es muss zu Beginn des Studienganges auf die Promotionspflicht verzichtet werden und ein hochschulübergreifendes Promotionsprogramm auf den Weg gebracht werden. Nur so können wir einen attraktiven Hochschulstandort für Hebammen entwickeln. Zudem muss beim Aufbau des Studiengangs im Saarland darauf geachtet werden, dass es gut ausgestattete Skills-Räume gibt, in denen praxisbezogene Unterrichtssituationen rund um die Geburtshilfe geübt werden können. Das Erfolgsmodell “Duales Studium” sollte unbedingt beibehalten werden. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Hebammenstudium sollte dabei nicht über den Numerus Clausus, sondern über individuelle Eignungsprüfungen stattfinden, um nicht zu viele qualifizierte Bewerberinnen auszugrenzen. Damit keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Kreißsaal entsteht, sollte eine Nachqualifizierung für bereits examinierte Hebammen angeboten werden. Das hervorragend qualifizierte Personal der Hebammenschulen sollte auch in den Hochschulen ihre Expertise einbringen dürfen. Vor allem bei der Praxisanleitung kann die Erfahrung der Lehrenden anerkannt und genutzt werden. Außerdem braucht es neue, akademische Lehrbücher genauso dringend wie die Auseinandersetzung mit Zukunftsthemen – wie der Digitalisierung des Gesundheitswesens. 

Es ist schon lange gewollt, dass der gesamte Berufsstand mehr Verantwortung übernimmt. Zum Beispiel gibt es ja schon die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers bei einer Geburt. Ärztinnen und Ärzte müssen während einer Geburt eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger dabei haben.Eine normal verlaufende Geburt dürfen Hebammen und Entbindungspfleger allein versorgen – also ohne Arzt oder eine Ärztin. Wer solche Verantwortung übernehmen soll, muss auch akademisch ausgebildet werden. Die Akademisierung darf aber auf keinen Fall halbherzig erfolgen“.

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