StartPolitikVizepräsident der französischen Nationalversammlung zu Gast im Saarland

Vizepräsident der französischen Nationalversammlung zu Gast im Saarland

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Sylvain Waserman sagt Unterstützung bei Novellierung der Entsenderichtlinie zu

Ausschussmitglieder des Ausschusses für Europa und Fragen des Interregionalen Parlamentarierrates trafen sich heute (16. Januar) zu einer externen Sitzung in der europäischen Akademie in Otzenhausen.  Als Gast begrüßte Helma Kuhn-Theis, europapolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion und Ausschussvorsitzende, den Vizepräsident der Assemblée nationale in Paris, Sylvain Waserman. Neben der Umsetzung des Vertrags von Aachen, befasste sich der Ausschuss mit der Entsenderichtlinie der EU.

Kuhn-Theis thematisierte in den Gesprächen mit Waserman die bürokratischen Hürden, die die aktuell gültige Entsenderichtlinie für die saarländischen Betriebe und deren Arbeitnehmer mit sich bringt. Sie wies darauf hin, dass Betriebe in der Grenzregion, die Mitarbeiter entsenden wollen, zwei Wochen vor deren Einsatz in Frankreich die Entsendung anmelden müssten. Gleichzeitig müsse ein umfangreiches Unterlagenpaket durch den Arbeitnehmer mitgeführt werden, welches im Falle einer Kontrolle die Einhaltung der Entsenderichtlinien dokumentiert. Kuhn-Theis: „Diese Hürden sind für unsere Unternehmen ein bürokratischer Kampf, der die unternehmerische Flexibilität deutlich einschränkt. Manch ein Unternehmen verzichtet lieber darauf, um dem aus dem Weg zu gehen. Gemeinsam müssen sich beide Länder dafür einsetzen, diese Hürden abzubauen.“

Die saarländischen Betriebe, die in der Grenzregion tätig sind, würden dadurch deutlich entlastet. Die europapolitische Sprecherin Kuhn-Theis plädiert für eine Entschärfung im Entsenderecht zugunsten reibungsloser Grenztätigkeiten der im Saarland ansässigen Unternehmen. Von Waserman erhofft sie sich, dass er als „Botschafter der saarländischen Unternehmen“ für den Abbau der bürokratischen Hürden in der Zusammenarbeit mit Frankreich in seinem Heimatland wirbt. Als positives Beispiel führte Kuhn-Theis Luxembourg an. Hier werde die Entsenderichtlinie praktikabler im Sinne der betroffenen Betriebe umgesetzt.

Hintergrund zur Entsenderichtlinie:

Wird ein ausländisches Unternehmen für einen Auftrag in Deutschland beauftragt, entsendet das ausländische Unternehmen Mitarbeiter, die hier zu den Konditionen des Herkunftslands arbeiten. Um sicherzustellen, dass entsandte Arbeitnehmer hinsichtlich der wichtigsten gesetzlichen und allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestarbeitsbedingungen denselben Schutz haben wie Arbeitnehmer in dem Land, gilt seit 1996 die Entsenderichtlinie der EU. So haben auch die ausländischen Arbeiter Anspruch auf den deutschen Mindestlohn während sie in Deutschland arbeiten und können diesen auch in Deutschland einklagen.

2018 wurde mit der Verabschiedung der Revision der Entsenderichtlinie der Schutz entsandter Arbeitskräfte und der Schutz inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verhältnis zur Dienstleistungsfreiheit gestärkt. Sie sorgt im dafür, dass Arbeitnehmerrechte gestärkt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen geschaffen, Mobilität und Markt durch die Verhinderung von Dumpingkonkurrenz für inländische Unternehmen wie Beschäftigte fair ausgestaltet sowie die Rechte entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geachtet werden.

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