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PIRATEN widersprechen der Landesdatenschutzbeauftragten

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WhatsApp-Einsatz für Behördenkommunikation kontakariert Datenschutz

Am Donnerstag, 16.01.2020, teilte die Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Monika Grethel, der Saarbrücker Zeitung mit, dass sie den Einsatz des Messengers WhatsApp zur Behördenkommunikation in verschiedenen saarländischen Gemeinden im vergangenen Jahr geprüft habe, aber keine datenschutzrechtlichen Verstöße feststellen konnte. Die PIRATEN im Saarland widersprechen dieser Rechtsauffassung entschieden. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, hält den Einsatz von WhatsApp auch weiterhin für datenschutzrechtlich äußerst bedenklich:

„Die Argumentation der Landesdatenschutzbeauftragten Monika Grethel ist in sich widersprüchlich und wird auch von Landesdatenschutzbeauftragten anderer Bundesländern nicht geteilt. Einerseits weist Frau Grethel darauf hin, dass die Verarbeitung von Metadaten durch WhatsApp mit europarechtlichen Datenschutzvorgaben fraglich sei. Andererseits sei die Eröffnung einer Kontaktmöglichkeit für Bürger über WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Weiterhin profitiere die Gemeinde nicht durch die Bearbeitung von Metadaten durch WhatsApp. Letzteres ist schon alleine dann fraglich, wenn die Gemeinde sich Standortdaten zur genauen Lokalisierung gemeldeter Mängel übermitteln lässt und die Funktion „aktuellen Standort übermitteln“ in WhatsApp bereits implementiert ist. Die Datenschutzbeauftragte der Bundesländer Brandenburg [1] und Niedersachsen [2] gehen davon, dass es bereits an einer Rechtsgrundlage für die behördliche Datenverarbeitung fehle, weil keine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen für die Verarbeitung von an WhatsApp übertragenen Metadaten vorliege. Weiterhin können die Gemeinden einem Löschanspruch der Betroffenen nach der DSGVO nicht nachkommen, da sie eine Löschung der erhobenen und gespeicherten Daten nicht gegenüber WhatsApp durchsetzen können. Zudem stelle die Auswahl von WhatsApp als Kommunikationsmittel mit Behörden einen Verstoß gegen die Pflicht des Art. 25 Abs. 1 DSGVO dar, bei der Wahl der Kommunikationsmittel angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Datenschutzgrundsätze wirksam umzusetzen, welche durch WhatsApp nicht eingehalten werden. Kommunen dürfen der kommerziellen Datensammelwut und dem Personenprofiling von WhatsApp nicht dadurch Vorschub noch Vorschub leisten, indem sie den Einsatz von WhatsApp für die Behördenkommunikation eröffnen und gezielt bewerben. Stattdessen müssen sie als öffentliche Hand auch ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, indem sie Bürger zu einem sparsamen und kritischen Umgang mit ihren persönlichen Daten anhalten, statt sie zu einem unkritischen Umgang durch schnelle und einfache WhatsApp-Nutzung zu motivieren. Auch Frau Grethel hält den Einsatz von WhatsApp durch öffentliche Stellen hinsichtlich der aus dem Grundgesetz folgenden Schutz- und Gewährleistungspflicht für kritisch. Die Gemeinden wären daher gut beraten, auf eigene und sichere Kommunikationsmittel, statt auf eine bequeme, aber sehr bedenkliche Drittdienstleistung, die Datenschutzregeln konsequent ignoriert, zu setzen.“

Quellen:

[1] https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.627244.de?highlight=WhatsApphttps://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_2018_Datenschutz.pdf

[2] https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunales/merkblatt_fur_die_nutzung_von_whatsapp_bei_behorden_in_niedersachsen/merkblatt-fuer-verantwortliche-zur-nutzung-von-whatsapp-bei-behoerden-und-sonstigen-oeffentlichen-stellen-in-niedersachsen-171394.html

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