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Gesundheitsministerium ordnet sofortige Schließungen an

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Gesundheitsministerium ordnet sofortige  Schließung von Schwimmbädern, Kinderindoorhallen, Discos, Bars, Tanzveranstaltung, Clubs, Schwimmbädern und Prostitutionsgewerbe an – Kinos und Altenheime können nur noch beschränkt und unter Hygieneauflagen besucht werden 

Die saarländische Landesregierung setzt im Kampf gegen das Coronavirus und zum Schutz der saarländischen Bevölkerung weiter auf die Strategie, die Ausbreitung des Virus im Saarland zu verlangsamen. „Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung und damit das Ansteigen der bestätigten Fälle zu verhindern“, sagt Leiter des Krisenstabes Stephan Kolling, der heute nach der Sondersitzung des Kabinetts eine Allgemeinverfügung unterzeichnet hat, in der weitere Schließungen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens ab sofort erfolgen. 

Vorerst bis zum 24. April gilt die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten, aber auch das Zusammentreffen in Indoor Spielhallen für Kinder, in Discos, Clubs, Bars, Saunen und im Prostitutionsgewerbe ist untersagt. Damit soll in diesen gefährdeten Bereichen, in denen im begrenzten Raum viele Menschen zusammentreffen und sich Körperkontakte nicht vermeiden lassen, eine schnelle Übertragung und Ausbreitung des Virus verhindert werden. Kolling bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme, die in dieser Situation unabdingbar sei.

Neu geregelt wurde auch der Besuch von Kinoveranstaltungen und von Behinderten- und Senioreneinrichtungen: Besuche von Einrichtungen nach dem saarländischen Wohn-Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes – sind grundsätzlich verboten. Träger können aber unter engen Maßgaben Ausnahmen zum Besuch von Angehörigen zugelassen werden. Hier soll es eine Handlungsempfehlung vom Sozialministerium in den nächsten Tagen geben. „Uns ist bewusst, dass dies ein harter Einschnitt ist, aber Sicherheit und Gesundheitsschutz besonders von hoch gefährdeten Menschen in Heimen und Einrichtungen oder Tagesförderstätten gehen vor. Unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen sind Ausnahmen möglich, damit der menschliche Kontakt und die Ansprache der Angehörigen nicht verloren gehen“, so Kolling. Das haben wir versucht gut abzuwägen: Schutz auf der einen Seite und der menschliche Austausch auf der anderen Seite. Das war unsere Maxime, die uns geleitet hat.

Auch Kinos dürfen nur noch beschränkte Besucher aufnehmen. Warteschlangen an der Kasse müssen vermieden werden. Und auch im Kinosaal muss nach RKI-Empfehlungen Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Ideal ist es, wenn die Besucher versetzt platziert werden. Wichtig ist auch hier ein guter und intensiver Hygieneschutz.

Auf eine Schließung von Fitnessstudios, Zoos oder Gastronomie und Shishabars wurde bislang verzichtet. „Hier erwarten wir, dass die Betreiber Regelungen treffen, dass Hygiene großgeschrieben und Zugangssteuerung erfolgen wird“. Es kann aber, so Kolling, nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier Maßnahmen notwendig sind. In regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Gefährdungslage wird fortlaufend eine erneute Risikoeinschätzung vorgenommen.

Kolling unterstreicht: „Die heute auf den Weg gebrachten Regelungen dienen insbesondere dem Zweck, die Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage auch von der derzeit noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln.“ Eine zeitlich langsamere Ausbreitung habe den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme für die Bevölkerung über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden könnten.

Kolling sagt dazu: „Bei all den zuvor genannten Einrichtungen ist davon auszugehen, dass es dort zu Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen kommt – und damit unweigerlich zu näherem Körperkontakt.“ Es sei daher angezeigt gewesen, auch dieses gänzlich zu untersagen, weil im Falle einer bloßen Beschränkung in der Realität eine Übertragung des Erregers nicht verlässlich unterbunden werden könne. „Im Hinblick auf die Gesundheitssicherung unserer Bevölkerung müssen wir diesen Überlegungen mit der Allgemeinverfügung Rechnung tragen!“ Dazu zählt beispielsweise auch, dass ab sofort Badeanstalten geschlossen sind – ebenfalls bis zum 24. April.

„Im Übrigen“, unterstreicht der Staatssekretär, „bleiben natürlich auch die Regelungen der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zum generellen Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern unberührt.“

Erreichbarkeit der Hotline ausgeweitet

Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus im Saarland eingerichtet, die montags bis freitags telefonisch von 7.00 bis 24.00 Uhr unter (0681) 501-4422 erreichbar ist. Am Wochenende ist die Hotline zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr zu erreichen.  Via Mail erreicht man das eingerichtete Lagezentrum zum Corona-Virus unter: Lagezentrum@soziales.saarland.de. Weitere Informationen für Bürger stehen außerdem über die Homepage www.corona.saarland.de oder über die Webseite des RKI zum Corona-Virus www.rki.de/covid-19 zur Verfügung.

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