StartPolitikBundestagsabgeordnete fordern Verbessungen für Luxemburg-Pendler

Bundestagsabgeordnete fordern Verbessungen für Luxemburg-Pendler

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Vor dem Hintergrund der aktuell bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie für Grenzpendler nach Luxemburg haben sich vier Bundestagsabgeordnete (Patrick Schnieder, Nadine Schön, Andreas Steier und Markus Uhl) aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz an Bundesfinanzminister Scholz gewandt. Sie fordern steuerliche Verbesserungen für die Grenzpendler bei „Home Office“-Tätigkeiten.

Die Steuerregelungen zwischen Luxemburg und Deutschland sehen bislang nur eine Regelung für eine kurzzeitige Tätigkeit außerhalb Luxemburgs vor. Mit der Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 26. Mai 2011 wurde eine steuerliche Freigrenze von weniger als 20 Arbeitstagen eingeführt. Darüber hinaus entsteht eine Steuerpflicht auch in Deutschland. Andere Länder haben bereits im vergangenen Jahr reagiert: Seit dem 01.01.2020 wurde die Freigrenze für Pendler aus Frankreich auf 29 Tage angehoben. Das Königreich Belgien hat die Begrenzung der Arbeitstage aufgrund der Corona-Pandemie nun komplett aufgehoben.

Die vier Bundestagsabgeordneten bitten Bundesfinanzminister Scholz nun kurzfristig die notwendigen Schritte zu veranlassen, dass das Abkommen mit Luxemburg angepasst wird und die Freigrenze deutlich angehoben wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zudem am Freitag mitgeteilt, dass im Bereich der Sozialversicherungspflicht bereits einvernehmliche Regelungen mit Luxemburg getroffen wurden. Eine entsprechende Einigung im steuerlichen Bereich gewinne daher nun zusätzlich an Relevanz. Darüber hinaus verweisen sie darauf, dass zusätzlich seitens des Bundesfinanzministeriums die Möglichkeit bestünde die Finanzämter anzuweisen, bei den Prüfungen für die Steuererklärungen 2020 individuell und zugunsten der Steuerzahler vorzugehen.

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