StartWirtschaftKirmesstände und Fahrgeschäfte in der Landeshauptstadt: Verwaltung unterstützt Saarbrücker Schaustellbetriebe

Kirmesstände und Fahrgeschäfte in der Landeshauptstadt: Verwaltung unterstützt Saarbrücker Schaustellbetriebe

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Die Landeshauptstadt bietet Saarbrücker Schaustellbetrieben die Möglichkeit, Fahrgeschäfte, Attraktionen und traditionelle Kirmes-Imbisswägen auf verschiedenen städtischen Plätzen in Saarbrücken aufzustellen. So sollen Schausteller nach abgesagten Großveranstaltungen, Volksfesten und Jahrmärkten Einnahmen in der Stadt erzielen können. 

Verwaltungsdezernent Sascha Grimm: „Schaustellfamilien und -betriebe sind besonders davon betroffen, dass größere Veranstaltungen im Sommer ausfallen. Wir wissen um die Nöte und Sorgen der Menschen und haben daher ein Konzept entwickelt, um Betroffene unbürokratisch und schnell zu unterstützen. Indem Schausteller ihre Waren und Fahrgeschäfte in Saarbrücken anbieten, können sie wieder auf Einkünfte hoffen. Gleichzeitig freuen sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über die Attraktionen.‟

Das Konzept sieht einen Zeitraum von sechs Monaten vor. Zurzeit stehen Betriebe auf dem Vorplatz der Europagalerie, dem Gustav-Regler-Platz, dem Tbilisser Platz, der Saaranlage unterhalb des Staatstheaters, im Deutsch-Französischen Garten und auf dem Pariser Platz in Malstatt. Dort können Kirmesliebhaber unter anderem Trampolin springen, Karussell fahren und verschiedene Leckereien wie spanische Churros, Crêpes und gebratene Mandeln essen. 



Die angebotenen Flächen wurden den Betreibern per Losverfahren zugelost. Jeder Schaustellbetrieb kann zwei Wochen auf seiner Fläche bleiben, dann rückt der nächste Stand nach. Wenn jeder Betrieb zum Zug kam, geht die Platzierung wieder von vorne los. Keines der Angebote konkurriert mit den ansässigen Verkaufsbetrieben. 

Die Stadtverwaltung hat die Stromversorgung und Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt. Mit einer Nebenkostenpauschale beteiligen sich die Standbetreiber an diesen Kosten. Um die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, hat die Landeshauptstadt Flächen mit hoher Besucherfrequenz, beispielsweise in der Bahnhofstraße, für die Platzierung von Ständen ausgeschlossen.

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