StartPolitikBeratungsstelle ALDONA positioniert sich gegen Sexkaufverbot

Beratungsstelle ALDONA positioniert sich gegen Sexkaufverbot

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ALDONA e.V. ist ein Saarbrücker Verein, bei welchem u.a. die Beratungsstelle für Prostituierte angesiedelt ist. ALDONA berät und betreut Frauen, die im Saarland der Sexarbeit nachgehen.

„Aktuell verfolgen wir in den Medien die verstärkte Debatte um ein Sexkaufverbot im Saarland. Aus diesem Grund möchten wir uns als Verein, der sich für die Rechte von Frauen einsetzt, dazu positionieren sowie ein Sprachrohr unserer Klientinnen sein.“ schreibt die fachliche Leiterin Barbara Filipak in einer Nachricht an die Redaktion.

Hier die Stellungnahme von ALDONA e.V. zur aktuellen Diskussion:

In der Debatte um eine gesetzliche Neuregelung bezüglich des politischen Umgangs mit Prostitution positioniert sich ALDONA e.V. mit seiner saarländischen Beratungsstelle für Prostituierte gegen ein Sexkaufverbot. 

Im Rahmen der Forderung um eine fortlaufende Schließung der Bordelle auch nach Corona, mit gesetzlicher Anlehnung an das „Nordische Modell“, ist die Differenzierung zwischen Menschenhandel/Zwangsprostitution und der freiwilligen Prostitution unabdingbar. 

Menschenhandel und Zwangsprostitution beschreiben Straftatbestände im Strafgesetzbuch, welche mithilfe des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) eingedämmt werden sollen. Die Forderung nach einem stärkeren Strafmaß dieser Delikte begrüßt ALDONA e.V., hält jedoch ein Sexkaufverbot im Zusammenhang mit der Eindämmung von Menschenhandel für nicht sinnvoll. Das geforderte –in Fachkreisen stark umstrittene – „Nordische Modell“ bezieht sich zwar in erster Linie auf die Sanktion von Freiern, trifft aber hauptsächlich die Prostituierten selbst, da sie ihre Dienste dort anbieten müssen, wo ihre Kunden nicht sichtbar für die Behörden sind. Wenn Bordelle und andere Prostitutionsstätten geschlossen bleiben sollen, wird sich die Prostitutionsausübung wieder ins Verborgene verlagern. Dadurch entstehen Grauzonen, welche Menschenhandel und Ausbeuterei stark begünstigen.

Seit 2016 können in Deutschland Freier von Zwangsprostituierten, die wissentlich die Zwangslage eines Opfers ausnutzen, bestraft werden. Auch jetzt können Sexarbeiter*innen, die Opfer von gewalttätigen Freiern sind, jederzeit die Polizei rufen, was sie durchaus auch tun.

Die Reglementierung der Prostitution nach dem Prostituiertenschutzgesetz von 2017 ist das Ergebnis eines langen Weges von der Sittenwidrigkeit hin zur Anerkennung als Erwerbstätigkeit. Durch das Gesetz sind Rechte und Pflichten für Sexarbeiter*innen entstanden, welche u.a den Zugang zur Grundsicherung während der Coronazeit gewährleisten.  

Eine Evaluation des ProstSchG ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Demnach widerspricht die Debatte um eine gesetzliche Neuregelung vor dieser Veröffentlichung der Intention des Gesetzes. Stattdessen wäre eine verstärkte Aufklärung in Schulen über Prostitution und Menschenhandel sinnvoll. Ebenso würde ALDONA e.V. die Finanzierung von Umstiegsprojekten für interessierte Sexarbeiter*innen begrüßen. 

Die Gründe warum sich jemand für die Sexarbeit entscheidet, sind so vielfältig wie die Prostituierten selbst und nicht alle Sexarbeiter*innen wollen sich in einer Opferrolle sehen. In der Realität begegnet ALDONA e.V. seit über 30 Jahren Frauen, die sowohl Opfer von Menschenhandel geworden sind, wie auch Frauen, die sich bewusst für die Sexarbeit als Erwerbstätigkeit entscheiden. 

Seit dem 16. März besteht aufgrund der Corona-Pandemie ein generelles Verbot der Prostitutionsausübung im Saarland. Seit diesem Zeitpunkt verzeichnen Sexarbeiter*innen einen vollen Verdienstausfall. Viele von ihnen haben keine finanziellen Rücklagen, bzw. sind diese nach mittlerweile fast vier Monaten ausgeschöpft. Aktuell wird eine Vielzahl an Klientinnen bei der Beantragung von staatlichen Leistungen (Hartz 4) unterstützt, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Mit der Einführung des „Nordischen Modells“ in Deutschland wäre dies nicht mehr möglich. 

Verschiedene Studien befassen sich mit dem „Nordischen Modell“ und dessen Auswirkungen auf die Prostitution. Diese zeigen, dass eine Freierbestrafung schlechtere Arbeitsbedingungen für Prostituierte zur Folge hat. Es kommt zu einem stärkeren Machtverhältnis zwischen Freier und Sexarbeiter*innen. Vor diesem Hintergrund entscheiden häufig die Freier über Ort und Bezahlung der Dienstleistung. Durch ein Sexkaufverbot entfallen Vorschriften, die zum Schutz der Prostituierten dienen. Sexarbeitende können sich beispielsweise nicht mehr auf die Kondompflicht beziehen. Im Jahr 2015 wurde eine Studie der Stadtverwaltung Stockholm veröffentlicht. Dabei kam heraus, dass die Zahl der Prostituierten und Freier nach Einführung des „Nordischen Modells“ ungefähr gleich geblieben ist. Die Straßenprostitution hat sich seit 1999 halbiert, wohingegen die Zahl der Internetwerbeanzeigen für Escort-Services in den vergangen acht Jahren von 300 auf ca. 7.000 gestiegen ist (Mehrfachanzeigen einer Person waren möglich).

ALDONA e.V. betont, dass die freiwillige Entscheidung für eine Tätigkeit in der Prostitution respektiert werden muss. Um Gewalt und Ausbeutung entgegenzuwirken, muss eine Entstigmatisierung der Prostitution stattfinden. Dies gelingt nicht mit einer andauernden massiven Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen.

Das Prostitutionsmilieu ist nicht homogen. Bei allen politischen Debatten sollten stets die Interessen der Sexarbeiter*innen berücksichtigt werden. Das „Nordische Modell“ ist keine Pauschallösung für den politischen Umgang mit Prostitution. Stattdessen sollte die Evaluation des ProstSchG die Regulierung der Sexarbeit optimieren und die Rechte der Menschen in der Prostitution stärken.

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