StartFeatureTierrettung Saarland klagt an: Tierquälerei im Naturpark Kallenborn?

Tierrettung Saarland klagt an: Tierquälerei im Naturpark Kallenborn?

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Heute Abend erreichte uns ein dringender Aufruf von Thorsten Jochum von der Tierrettung Saarland, der schwere Vorwürfe in Richtung Naturpark Kallenborn richtet, der vom Verein zur Förderung der Naherholung und des Naturschutzes Obersalbach e.V. betrieben wird. Jochum berichtet von unhaltbaren Zuständen im Naturpark. Wir möchten unseren Lesern deshalb das Originalschreiben zu Verfügung stellen. Gleichzeitig haben wir den Verein angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Hier der Text von Thorsten Jochum:

„Ich möchte auf einen Zustand hinweisen, den ich so länger nicht dulden kann, bzw. dulden mag. 
Es geht um Tierquälerei in einem „Naturpark“ in dem auch Kinder zu Besuch sind, die dort Tote teilweise sterbende Tiere vorfinden die kein Wasser haben, Teilweise in Ihrem eigenen Kot liegen und niemand kümmert sich darum.

Am 05.08.2020 wurde ich in meiner Funktion als Tierrettung nach 66125 Obersalbach in den Naturpark Kallenborn gerufen, dort wäre ein Küken unter einer Roten Wärmelampe und würde verenden. Ich fuhr sofort vor Ort und was ich in einer kleinen Kammer sah verschlug mir die Sprache. Eingepfercht in einen Kasten von ca. 80 x 100 cm unter einer Roten Wärmelampe sah ich 4 Hühnerküken schon befiedert und ein Entenküken auch befiedert, eins der Hühnerküken lag regungslos unter der Wärmelampe nur durch Klopfen an die Scheibe öffnete es kurz die Augen. Nach Rücksprache mit der Polizei Völklingen wurde mir gesagt, dass hier nichts getan werden kann, Sie würden versuchen den Besitzer zu erreichen. Nach einigem hin und her und einer Internetrecherche konnte ich dann den Ortsvorsteher Herr Näckel erreichen, der war am Telefon schon sehr genervt und meinte er würde versuchen jemand vom Verein zu erreichen, mittlerweile waren schon gut 45 min vergangen, Plötzlich kam ein BMW vorgefahren, ein Mann mit Zigarette stieg aus ohne sich vorzustellen und fragte mich was denn los wäre, ich stellte mich vor mit Tierrettung Saarland und ich würde gern das Küken dort drin retten, Pflegestelle usw. steht alles parat. Er ging dann zu diesem Fenster durch das man in den Verschlag schauen konnte und meinte, ja das ist Natur ich könne fahren er würde das Küken dann „entsorgen“ er muss aber noch einen Schlüssel holen gehen, das Küken lag wahrscheinlich Sstundenlang, wenn nicht sogar Tagelang unter dieser Rotlichtlampe die man benutzt um kleine neugeborene Tiere zu wärmen, bei Außentemperaturen von ca. 25-30°C ist diese Wärme meines Erachtens nicht mehr nötig, eher schädlich weil dem Tier dadurch erhebliche Leiden zugefügt werden.

Fotos: Thorsten Jochum



Die oben beschriebenen Handlungen fügen unzweifelhaft Wirbeltieren vermeidbare erhebliche Schmerzen und Leiden sowie länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zu (beide Alternativen gemäß § 17 Ziff. 2a und b Tierschutzgesetz). 

Schmerzen sind unangenehme Sinnes- und Gefühlserlebnisse, die im Zusammenhang mit tatsächlicher oder potenzieller Gewebeschädigung stehen. Es ist zwar typisch, dass sie durch eine unmittelbare (zB mechanische, chemische, thermische oder elektrische) Einwirkung auf das Tier ausgelöst werden; notwendig ist dies aber nicht. Auch das tatsächliche Eintreten einer Schädigung oder eine erkennbare Abwehrreaktion sind nicht begriffsnotwendig. Beim Tier definiert man Schmerz auch „als eine unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische und vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potentiell spezifische Verhaltensweisen verändern kann, wie zB das Sozialverhalten (Zimmermann, zitiert nach Lagrange/Hoffmann et al. AtD 2006, 156). – Trotz Verwendung des Begriffs im Plural ist schon die Zufügung eines einzelnen Schmerzes verboten (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Aufl. 2016, TierSchG § 1 Rn. 12).

Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (vgl. BGH Urt. v. 18.2.1987, 2 StR 159/86, NJW 1987, 1833, 1834; BVerwG Urt. v. 18.1.2000, 3 C 12/99, NuR 2001, 454, 455). Diese Definition ist in Rspr. und Lit. allgemein anerkannt (vgl. Lorz/Metzger § 1 Rn. 33 m. w. N). – Teilweise (meist ergänzend) wird auch noch eine andere Definition verwendet: „Leiden werden durch der Wesensart des Tieres zuwiderlaufende, instinktwidrige und vom Tier gegenüber seinem Selbst- oder Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Einwirkungen und durch sonstige Beeinträchtigungen seines Wohlbefindens verursacht“ (vgl. VGH Mannheim NuR 1994, 487, 488). Insbesondere braucht die Beeinträchtigung nicht körperlicher Natur zu sein; eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens reicht aus (VGH Mannheim NuR 1994, 487, 488; Lorz/Metzger § 1 Rn. 34). 

Das Tier wurde dann durch den Herrn am 05.08.2020 entsorgt, wahrscheinlich in der Mülltonne.

umgehend wurde eine Strafanzeige bei der Polizei gegen den Verein wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz §17 gestellt. Vorgangsnummer: 950068/05082020/2113 PHK Antonio Tassone
Landespolizeipräsidium

Auch wurde der Tierschutzbeauftragte Herr Dr. Hans Friedrich Willimzik am 05.08.2020 sowie Frau Wissinger vom Veterinäramt informiert. Leider habe ich weder vom Veterinäramt noch von Herrn Dr. Hans Friedrich Willimzik eine Rückmeldung bekommen.

Am 10.08.2020 bin ich dann zur Kontrolle nochmals in den Park gefahren ob sich denn die Situation vor Ort gebessert hat. 
Vor Ort konnte ich sehen das die Rotlichtlampe durch eine andere Wärmelampe getauscht wurde, und das Fenster mit einem Stück Pappe vor neugierigen Augen verschlossen wurde.
In einer Höhe von ca. 2m konnte man aber über die Pappe sehen und da waren alle Tiere noch zu sehen und das Entenküken war mittlerweile schwach, weil sich in dem Verschlag auch kein Wasser befindet. Es wurden Bilder gefertigt, die ich gern alle zur Verfügung stelle. Auch wurde ein Video gemacht um die Zustände dort zu zeigen.

Neben dem Verschlag mit den jungen Küken waren 3 Kaninchen zu sehen, augenscheinlich Deutsche Riesen die auf Beton lagen und in Ihrem eigenen Kot, wahrscheinlich wurde hier seit Tagen schon nicht mehr sauber gemacht. Wasser war nicht zu finden, Futter nur in geringer Menge und kein Auslauf, die Tiere vegetieren vor sich hin, also werden hier auch wieder Leiden zugefügt.

Nebenan waren dann auch wieder Kaninchen zu sehen mit Ringel / Türkentauben zusammen in einem Verschlag, kein Wasser nur mäßig Futter, daneben in einem andern Verschlag dann Hühner auch nur auf Beton laufend, kein Heu kein Auslauf usw. (Siehe Bilder)

Im letzten Verschlag waren dann 3 Enten zu sehen auf Beton mit einem kleinen Teichbecken ca. 50 x 40 cm groß zum Schwimmen. Die Tiere haben alle KEINEN Auslauf und Ihnen wird somit leiden zugefügt.“

Hier noch ein Video, das Herr Jochum auf youtube dazu veröffentlichte:

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