StartPolitikSaarbrücker Grüne gegen überdimensioniertes Bauprojekt in Scheidt

Saarbrücker Grüne gegen überdimensioniertes Bauprojekt in Scheidt

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Der Kreisverband der Saarbrücker Grünen unterstützt das Anliegen der Bürgerinitiative in Scheidt, die gegen das von einem Investor geplante Megabauprojekt am Hermann-Löns-Weg kämpft. 

Kreisvorsitzender Patrick Ginsbach aus Scheidt ist selbst nicht von der geplanten Bebauung direkt betroffen, hat aber genau wie der Vorsitzende des Grünen Ortsverbandes Dudweiler/ Scheidt, Dr. Jérôme Lange, volles Verständnis für die Bedenken der Anwohner*innen: „Auf den beiden Grundstücken, die vom Besitzer zur Bebauung angeboten werden, stehen zurzeit eine abgebrannte Villa und die denkmalgeschützte Oppenheimer-Villa. Die verkehrliche Zuwegung, die jetzige Aufteilung der benachbarten Grundstücke und die Abwassersituation lassen eine Bebauung mit einer Versiegelung in einem größeren Ausmaß nicht zu.“ Schon jetzt gibt es Probleme mit dem Wasserabfluss bei stärkeren Niederschlägen in diesem Gebiet. Zudem gibt es eine nur 3,20 Meter breite Privatzufahrt zu dem Gelände der abgebrannten Villa; eine Zuwegung über die Treppe des Hermann-Löns-Weg kann nicht zur Erschließung herangezogen werden. 

„Wir sind zuversichtlich, dass auch die einzuholenden Gutachten nach dem Aufstellungsbeschluss zu dem Ergebnis kommen, dass das Gelände wegen der umgebenden Bebauung nicht mehr erschließbar ist“, so Ginsbach und Lange. Die Anwohner*innen haben Angst, dass ihre Bedenken von den verantwortlichen Stellen nicht ausreichend gewürdigt und über ihre Köpfe hinweg Entscheidungen getroffen werden. Aus diesem Grund müssen alle Verfahrensschritte transparent und nachvollziehbar erfolgen. 

“Sollten die Gutachten ergeben, dass eine Bebauung in geringem Umfang unter allen Abwägungen möglich ist, sollten die Planungen im weiteren Verfahren hier auf eine sozialverträgliche, ökologische Wohnbebauung festgelegt werden, die den Interessen der Anwohner*innen nicht widerspricht. Aus diesem Grund fordern wir ein normales ausführliches und kein beschleunigtes Bebaungsplanverfahren“, so Ginsbach und Lange abschließend.

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