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Sparkassen: Ländlichen Raum nicht abhängen

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Markus Tressel (Grüne): Kriterienkatalog für Versorgungssicherheit entwickeln und Innovationsbereitschaft erhöhen

Vor dem Hintergrund der Filialschließungen im Raum Saarbrücken und Saarlouis und nicht auszuschließender weiterer Filialschließungen hat der saarländische Bundestagsabgeordnete Markus Tressel eine Debatte über die Sicherung der Versorgung des ländlichen Raums mit Bankdienstleistungen gefordert. Insbesondere für ältere Menschen sei der Weggang der Banken schwierig und Ortskerne verlören wichtige Stabilitätsanker. Auf der einen Seite stehe deshalb das betriebswirtschaftliche Bestreben der Sparkassen nach Kosteneffizienz, auf der anderen Seite der Versorgungsauftrag, den insbesondere die Sparkassen qua Gesetz hätten. Der Grünen-Politiker erwartet von den Sparkassen mehr Innovationsbereitschaft, um die Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten sicherzustellen.

„Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die Sparkassen da eine betriebswirtschaftliche Betrachtung vornehmen. Öffentlich-rechtliche Institutionen dürfen aber auch andere Erwägungen nicht außer Acht lassen. Die Schließung von Sparkasse-Filialen trifft nicht nur viele ältere Menschen und Selbstständige, sondern auch viele Orte ins Mark. Vor allem der ländliche Raum ist davon betroffen. Schließungen ohne individuelles Alternativkonzept verkennen den besonderen öffentlichen Auftrag, den Sparkassen haben. Deshalb muss man neue Wege gehen, etwa eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit anderen Anbietern oder temporäre Konzepte“, so Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Tressel sieht deshalb die Landesregierung in der Pflicht, den öffentlichen Auftrag der Sparkassen zu schärfen. Tressel: „Laut Sparkassengesetz müssen Sparkassen eine ausreichende Versorgung von geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherstellen. Da muss die Landesregierung nochmal genau hinschauen und mit den Sparkassen eine Lösung finden. Denn, wenn wir aber über das Sterben der Innenstädte und Ortskerne diskutieren, darf man die wichtige Rolle der Sparkassen nicht aus dem Blick verlieren. Sie sind ein Ankerangebot in den Ortskernen. Fallen sie flächig weg, ist das vor allem ein Schlag für den ländlichen Raum und seine Ortskerne. Da hilft es auch nicht, wenn wir im Saarland im Verdichtungsraum immer noch ein starkes Filialnetz haben.“

Der Grünen-Politiker schlägt in einem Drei-Punkte-Konzept Maßnahmen vor, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen:

1. Kriterienkatalog für Versorgungssicherheit aufstellen 
Der Landesgesetzgeber muss den öffentlichen Auftrag der Sparkassen, insbesondere die Versorgung aller Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche, im Sparkassengesetz schärfen und die Sparkassen verpflichten, klare und nachprüfbare – nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche – Kriterien zur Versorgungssicherheit aufzustellen, an denen sich künftig jede angestrebte Filialschließung messen lassen muss und die einer Prüfung durch die Sparkassenaufsichtsbehörde, dem saarländischen Wirtschaftsministerium, zugänglich ist.

2. Keine Filialschließung ohne tragfähiges Alternativkonzept 
Lässt sich eine Filialschließung auf Grund obigen Kriterienkatalogs nicht vermeiden, beispielsweise durch verändertes Kundenverhalten infolge der Digitalisierung, muss obligatorisch ein Alternativkonzept vorgelegt werden. Filialschließungen ohne tragfähiges Alternativkonzept, wie häufig in der Vergangenheit, bei denen man vor allem ältere und immobile Kundinnen und Kunden im Regen stehen lässt, darf es nicht mehr geben.

3. Alternativen durch mehr Innovationsbereitschaft rechtzeitig entwickeln 
Die Digitalisierung und der demographische Wandel macht auch vor den Sparkassen nicht halt. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig eine Zukunftsstrategie zur geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten zu entwickeln. Möglich sind etwa die gemeinsame Nutzung von Filialen mit anderen Banken, feste Sprechstunden in den Ortsverwaltungsstellen, Einrichtung eines Sparkassen-Außendienstes für Hausbesuche, die Einrichtung einer mobilen Filiale durch einen Sparkassen-Bus oder die Kooperation mit örtlichen Einzelhändlern.

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