StartPolitikHans: Bußgeld für falsche Angaben von Gästen in der Gastronomie

Hans: Bußgeld für falsche Angaben von Gästen in der Gastronomie

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Am Dienstagnachmittag (29. September 2020) haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Schalte über die weiteren Schritte im Umgang mit der Corona-Pandemie beraten. Unter anderem verständigten sich die Länder darauf, im Sinne der Nachverfolgung von Infektionsketten künftig Bußgelder zu erheben, wenn Gäste in der Gastronomie falsche Angaben machen. Das Bußgeld soll mindestens 50 Euro betragen.

Dazu erklärt Ministerpräsident Tobias Hans:

„Wir waren uns heute einig: Corona ist ein tückischer Gegner, dem wir nur mit vereinten Kräften die Stirn bieten können. Es geht nicht darum, ein Schreckensszenario an die Wand zu malen, aber wir müssen davon ausgehen, dass uns in den kommenden Wochen wieder ein zunehmendes Infektionsgeschehen droht, da der Herbst vor der Tür steht und sich vieles vermehrt in geschlossene Räume verlagern wird. Das stellt uns vor große Herausforderungen, denn nach wie vor ist es unser oberstes Ziel, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass wir die Nachverfolgbarkeit durchgängig gewährleisten können und dadurch unsere Familien, unsere Pflegenden, unsere Mediziner*innen und nicht zuletzt auch unsere Wirtschaft schützen. Die Linie meiner Länderkolleginnen und -kollegen sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel ist klar: Wir wollen einen weiteren Stillstand der Wirtschaft vermeiden, unseren Kindern einen ordentlichen Schulunterricht ermöglichen und den berufstätigen Eltern Planungssicherheit für die Betreuung geben. Deshalb gibt es derzeit keinen Spielraum für Lockerungen der Abstands- und Hygienemaßnahmen. Das Infektionsgeschehen ist derzeit im Saarland zwar noch auf einem vertretbaren Niveau, so dass wir momentan keine Verschärfungen vornehmen müssen. Zukünftig brauchen wir allerdings möglichst verbindliche, wirksame und bundesweit vergleichbare, aber regional angepasste Regelungen bei der Überschreitung bestimmter Neuinfektionen.

Es ist daher gut, dass wir heute einen bundeseinheitlichen, transparenten Plan gefasst haben: Bei einem Infektionsgeschehen von 35 Neuinfektionen in 7 Tagen auf 100.000 Einwohner sollen private Feierlichkeiten in angemieteten Räumen auf 50 Teilnehmende beschränkt werden, in Privatwohnungen wird eine Obergrenze von 25 Personen empfohlen. Bei 50 Neuinfektionen in 7 Tagen auf 100.000 Einwohner werden private Feierlichkeiten in angemieteten Räumen auf 25 Teilnehmende beschränkt, in Privatwohnungen empfehlen wir dann dringend maximal 10 Personen.

Damit haben wir klare Leitplanken für die Bevölkerung, um einen weiteren Lockdown in Deutschland zu vermeiden.

So können wir lokale Infektionsherde eindämmen und verhindern, dass ein Funke zum Flächenbrand wird. Wenn uns das gelingt, haben wir gute Chancen, auch weiterhin vergleichsweise gut durch die Krise zu kommen.“

 
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