StartThemenJochen Flackus: Wählerbestechung bei Wahlversammlungen verbieten

Jochen Flackus: Wählerbestechung bei Wahlversammlungen verbieten

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Staatsanwaltschaft im Widerspruch zum Saar-Verfassungsgericht

Die Linksfraktion wird das Verbot des Kaufs von Stimmen bei Wahlversammlungen von Parteien erneut auf die Tagesordnung des Justizausschusses setzen. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, den Stimmenkauf bei der Aufstellungsversammlung der Saar-Linken zur Bundestagswahl 2017 nicht weiter zu verfolgen, mit dem Argument, dieser sei im Gesetz nicht ausdrücklich verboten, ist absurd“, erklärt Jochen Flackus, der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Saarländischen Landtag. „Mit dieser fehlerhaften Entscheidung lädt die Staatsanwaltschaft geradezu dazu ein, dass sich Kandidaten, die über entsprechende Mittel verfügen, die Stimmen der Mitglieder von Aufstellungsversammlungen mit Geldzuwendungen erkaufen. Kein Saarländer versteht, wieso es einem Kandidaten vor einer Wahl verboten sein soll, auf der Straße Geld zu verteilen, um Stimmen zu kaufen, aber es nicht strafbar sein soll, wenn derselbe Kandidat bei der Versammlung zur Listenaufstellung an die Mitglieder Geld verteilt. Die Staatsanwaltschaft steht damit im Widerspruch zum saarländischen Verfassungsgerichtshof. Dessen Präsident Prof. Dr. Roland Rixecker hat im Justizausschuss am 8. Oktober 2021 erklärt, dass das Verfassungsgericht bei einer Überprüfung des Vorwurfs der Wählerbestechung bei der Listenaufstellung der Partei DIE LINKE im Wahlkreis Neunkirchen ‚im Falle einer Konkretisierung dieses Vorwurfs möglicherweise damals der Partei DIE LINKE das Mandat aberkannt und damit den Landtag von 51 auf 50 verkleinert hätte‘.

Zahlreiche eidesstattliche Versicherungen belegen, dass bei der Nominierung des Thomas Lutze 2017 Geld verteilt worden ist. Wenn der Generalstaatsanwalt diese Entscheidung nicht an sich zieht und korrigiert, muss der Gesetzgeber für eine Klarstellung sorgen. Die saarländische Landesregierung steht in der Verantwortung, da diese fehlerhafte Entscheidung der Staatsanwaltschaft erhebliche Bedeutung für die künftigen Aufstellungsversammlungen demokratischer Parteien im Saarland hat. Sie kann nicht tatenlos zusehen, wenn die Staatsanwaltschaft im Stimmenkauf bei Wahlversammlungen keine strafbare Handlung sieht, und muss Schritte unternehmen, um die demokratiekonforme Durchführung von Wahlen im Saarland sicherzustellen.“

Fraktion DIE LINKE im Landtag des Saarlandes

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