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Kassenärztliche Vereinigung Saarland lehnt Impfung in Apotheken ab

Die Vertreterversammlung (VV) der KV Saarland lehnt die durch das Masernschutzgesetz geschaffene Möglichkeit, in Modellvorhaben Grippeimpfungen durch Apotheker durchführen zu lassen, strikt ab. Impfen ist eine originäre ärztliche Aufgabe und muss es auch bleiben. Die VV ist daher gegen eine Aufweichung der Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit.

Gerade für Risikogruppen, z.B. Menschen ab 60 Jahre oder Schwangere, sei es wichtig, die Impfung von demjenigen durchführen zu lassen, der die Patienten am besten kennt, nämlich dem eigenen Arzt.

Zusätzlich stellen sich bei einer möglichen Impfung in Apotheken Fragen, zum Beispiel nach Einhaltung von Hygienebestimmungen, dem Datenschutz oder der Privatsphäre des Patienten. Darüber hinaus ist abzuklären, ob eine Impfung berufsrechtlich in die Handlungskompetenz von Apothekern gehört?

Die VV fordert daher eine gemeinsame und dauerhafte Kampagne von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Gesundheitsämtern und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, um Patienten in allen Lebenswelten zu motivieren, sich von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten impfen zu lassen. Darüber hinaus ist sie für die flächendeckende Einführung eines digitalen Impfpasses mit Erinnerungsfunktion.

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