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Kassenärztliche Vereinigungen kommen ihrem Sicherstellungsauftrag zur barrierefreien vertragsärztlichen Versorgung nicht nach

Kassenärztliche Vereinigungen kommen ihrem Sicherstellungsauftrag zur barrierefreien vertragsärztlichen Versorgung nicht nach

Prof. Dr. Daniel Bieber (Foto: Landtag des Saarlandes)

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsminister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber auf, Barrierefreiheit für Arztpraxen weiter voranzutreiben. 

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsministerinnen und -minister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber. Dabei geht es um die seit gut sieben Monaten existierende Verpflichtung im Sozialgesetzbuch V (§ 75 Absatz 1a), dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) informieren. Dieser Verpflichtung als Teil des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrags kommen sie bislang nicht in angemessener Weise nach. Dadurch ist das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar.

Alle Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen fordern daher: 

Prof. Daniel Bieber, saarländischer Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen weist darauf hin, dass mangelnde Barrierefreiheit in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein großes Problem darstellt. „Umso wichtiger ist es, dass Menschen mit Behinderung beim Gang zum Arzt mit richtigen Informationen versorgt werden, die nicht allein auf Selbstauskünften der Ärzte beruhen. Der Zugang zu Arztpraxen muss für alle Menschen möglich sein, sonst wird das Recht auf freie Arztwahl untergraben.“ Im Saarland stünden zwar auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Informationen über den Grad der Barrierefreiheit zur Verfügung. Diese reichten allerdings nicht immer aus. 

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen betont: „Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland ein Qualitätsproblem im Gesundheitssystem solange Ärztinnen und Ärzte nicht barrierefrei praktizieren. Zudem haben wir ein Rechtsvollzugsproblem, denn bestehende Normen werden nicht umgesetzt. Deshalb wird es Zeit, dass die zuständigen Stellen dieses Problem jetzt wirklich ernst nehmen und die Defizite abstellen, und zwar nicht erst in einigen Jahren.“

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