StartPolitikKirchliches Arbeitsrecht endlich reformieren und Beschäftigte gleich behandeln

Kirchliches Arbeitsrecht endlich reformieren und Beschäftigte gleich behandeln

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Anlässlich der heutigen Arbeitskampfmaßnahmen der kommunalen KITA-Beschäftigten erklärt Thomas Lutze, Landesvorsitzender der Saar-Linken: „Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen streiken können, ist ein – historisch betrachtet – lang erkämpftes Recht dieser Beschäftigten. Dass heute aber ausschließlich die Beschäftigten der kommunalen Kitas auf ihre Situation aufmerksam machen können, ist nicht mehr zeitgemäß. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen leisten zu 100 Prozent die gleichen Tätigkeiten wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen KITAs. Die Form der Trägerschaft einer Einrichtung hat nur noch sehr wenig mit der Tätigkeit der Angestellten zu tun.“

Lutze weiter: „DIE LINKE. Saar ist sehr dafür, dass auch die Kirchen Bildungseinrichtungen betreiben. Sie haben hier jahrzehntelange Erfahrungen und sehr engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass diese Beschäftigten aber einen Teil ihrer Arbeitnehmerrechte nicht haben, die ihre Kolleginnen und Kollegen in unserer Gesellschaft wie selbstverständlich besitzen, muss reformiert werden. Kirchliches Arbeitsrecht gehört dahin, wo die Religion im Mittelpunkt steht. In KITAs, Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss öffentliches Recht gelten, da sich die Arbeit dort durch nichts von der Arbeit in staatlichen/kommunalen Einrichtungen unterscheidet. Und das Streikrecht ist und bleibt ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht von lohnabhängig Beschäftigten.“

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