StartRegionalLandkreis St. WendelL 133 – Straßenbauarbeiten unter Vollsperrung zwischen Marpingen und der Ortsdurchfahrt Alsweiler

L 133 – Straßenbauarbeiten unter Vollsperrung zwischen Marpingen und der Ortsdurchfahrt Alsweiler

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Ab Montag, dem 13.06.2022, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Marpingen mit der Sanierung der L 133 und der Sanierung des Kanals in Kombination mit den Hausanschlüssen zwischen Marpingen und Alsweiler (Landkreis St. Wendel) unter Vollsperrung beginnen. Der LfS ist dabei für den Straßenkörper, die Bushaltestelle auf Höhe des Bauhofs, die Schutzeinrichtungen und den Geh- und Radweg zuständig. Die Gemeinde Marpingen ist für den Kanal und die Hausanschlüsse zuständig.

Betroffen ist der Streckenabschnitt ab der Zufahrt zum Gewerbegebiet „Auf Rittersfeld“ bis zum Kreisverkehr in Alsweiler. Für die Durchführung der Tiefbau-, Schutzplanken-, Markierungs-, Fräs- und Asphaltarbeiten ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite eine Vollsperrung der jeweiligen Bauabschnitte notwendig.

Die Bauabschnitte unter Vollsperrung gliedern sich wie folgt:

Bauabschnitt 1 beginnt ab hälftig der Zufahrt zum Gewerbegebiet „Auf Rittersfeld“ / „Zum Rudert“ und endet an der Zufahrt zum Bauhof.
Bauabschnitt 2 beginnt ab dem Bauhof und endet an der „Lindenstraße“.
Bauabschnitt 3 betrifft den kurzen Abschnitt zwischen der „Lindenstraße“ und dem Kreisverkehr in Alsweiler.

Unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung wird der Bauabschnitt 1 bis zum 22. Juli 2022 abgeschlossen sein. Während dieser Zeit ist das Wertstoffzentrum nur aus Richtung Alsweiler und das Gewerbegebiet sowie die Geschäfte und die Tankstelle der ‚Alsweilerstraße‘ in Marpingen nur aus Richtung Marpingen-Ortsmitte erreichbar.

Zu den darauffolgenden Bauabschnitten wird der LfS weitere Pressemitteilungen mit den jeweiligen Ausführungszeiten veröffentlichen.

Die Länge der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 1,6 km und wird unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung bis Ende des Jahres fertiggestellt sein.

Mit der Einführung der „Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2“ sowie der kürzlich eingeführten Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) für den Bereich der Bundesstraßen und Landstraßen I. sowie II. Ordnung werden u. a. die geforderten Sicherheitsabstände zwischen Baubereich und Fahrbahn derart vergrößert, dass die zur Umsetzung einer einstreifigen Verkehrsführung vorbei an der Baustelle geforderte Restfahrbahnbreite in den allermeisten Fällen nicht vorhanden sein wird, sodass die Zahl der Baustellen mit Vollsperrung insgesamt im Saarland erheblich steigen wird. Dass dies für einzelne Betroffene zu größeren Belastungen führt, kann der LfS leider nicht ausschließen. Der LfS ist jedoch bestrebt die Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Baustellen so gering als möglich zu halten.

Die Baumaßnahme ist mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf die Linienführung und erfordert die Verlegung von Haltestellen. Darüber wird der Linienbetreiber vor Ort durch Aushänge informieren. 

Die direkt von der Maßnahme betroffenen Anwohner werden rechtzeitig vor Baubeginn gesondert mit Anwohnerinformationsblättern informiert.

Die offizielle Umleitung erfolgt von Marpingen über Urexweiler, Remmesweiler, Oberlinxweiler, St. Wendel, Winterbach und Alsweiler. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Der LfS rechnet zu Beginn der Arbeiten mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

In die Maßnahme investieren der LfS und die Gemeinde Marpingen rund 2.000.000 €.

Quelle: Landesbetrieb für Straßenbau

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