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Länder stimmen Ausnahmenverordnung für Geimpfte und Genesene zu

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n seiner heutigen Plenarsitzung stimmte der Bundesrat mit den Stimmen des Saarlandes der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu.

Die Verordnung sieht für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion vorlegen können, Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten der Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz vor. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Verordnung in intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern schnell auf den Weg zu bringen, sodass wir gemeinsam einige Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene schnellstmöglich zurücknehmen können. Zur Bekämpfung der Pandemie mussten wir umfassende Schutzmaßnahmen ergreifen und die Grundrechte der Bevölkerung in erheblichem Maße und binnen kurzer Zeit einschränken. Daher ist es ebenso folgerichtig, die Einschränkungen schnellstmöglich wieder zurückzunehmen für diejenigen Mitbürger:innen, bei denen es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen möglich ist. Mit dem heutigen Beschluss gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zurück in die Normalität. Mit den enormen Fortschritten in der Impfstrategie kommen wir der erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie von Tag zu Tag näher. Sobald wir ein stabiles Infektionsgeschehen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 erreicht haben, können wir zudem im Saarland-Modell weitere Öffnungsschritte gehen. Es freut mich, dass das Saarland-Modell mittlerweile von zahlreichen Ländern adaptiert wurde und ebenso, den besonders von der Pandemie gebeutelten Branchen, eine Perspektive geben.“

Daneben befasste sich der Bundesrat mit dem Nachtragshaushalt des Bundes. Die Länder billigten dabei den Nachtrag zum Bundeshaushalt für das laufende Haushaltsjahr zur Pandemiebekämpfung.

Der Bundestag hatte zuvor eine Erhöhung des Bundeshaushalts um 50 Milliarden Euro beschlossen. Von den zusätzlichen Mitteln sind 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant. Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro.

Der Bundesrat schloss dabei heute ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren ab: Sowohl für die Stellungnahme zum Regierungsentwurf im ersten Durchgang, als auch die abschließende Beratung verzichtete er auf seine eigentlich sechs- bzw. dreiwöchigen Beratungsfristen, um zügig über die Finanzierung der Pandemiebekämpfung Beschluss fassen zu können.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Bund und Länder haben sich, dank einer umsichtigen und nachhaltigen Haushaltspolitik, in den vergangenen Jahren wichtige Handlungsspielräume für die derzeitige Situation geschaffen. Nur so ist es uns möglich, unseren Unternehmen und Betrieben mit umfangreichen Hilfen bestmöglich durch die Krise zu helfen. Im internationalen Vergleich ist das beispiellos. Daher ist es richtig, dass wir als Länder dem Bund diese zusätzlichen Gelder ermöglichen, um gerade auch bei unserer Impfstrategie weiter so erfolgreich wie in den vergangenen Wochen voranzukommen.“

Die Länder brachten darüber hinaus zahlreiche eigene Vorschläge und Initiativen ein. In seiner Entschließung fordert das Saarland unter anderem eine schnelle und praxistaugliche Neuregelung der Ärzteausbildung. Der Bund wird darin unter anderem aufgefordert, die entstehenden Mehraufwendungen für die Hochschulen im Zuge der geplanten Neufassung der ärztlichen Approbationsordnung darzulegen und zu beziffern. Die Mehrländer-Initiative, mit der zudem der Gesprächsbedarf der Länder mit dem Bund über dessen finanzielle Beteiligung betont wird, fand dabei eine breite Mehrheit.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir sehen, gerade auch in der Corona-Pandemie, wie wichtig ein funktionierendes und modernes Gesundheitssystem mit hervorragend qualifizierten Beschäftigten ist. International werden wir um diese Qualitäten beneidet. Nicht umsonst kommen Studierende aus aller Welt für das Medizinstudium nach Deutschland. Einrichtungen, wie unser Universitätsklinikum des Saarlandes, sind in ihrer Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Daher ist es wichtig, dass wir die Ausbildung unserer Ärztinnen und Ärzte zukunftssicher machen. Hierzu gehört, neben einer Fortentwicklung der Approbationsordnung, auch eine adäquate Finanzausstattung der Hochschulen und Länder zur Sicherstellung der neuen Aufgabenfelder.“

Die Länderkammer brachte dabei mit den Stimmen des Saarlandes die Reform zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs auf den Weg. Das Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sieht, neben einer höheren Strafandrohung des Kindesmissbrauchs und für den Besitz, sowie die Verbreitung von Kinderpornografie, erweiterte Strafverfolgungsmaßnahmen in diesen Bereichen und Verbesserungen in der Prävention vor. Auf besonderen Druck der Länder bleibt die Begrifflichkeit des Kindesmissbrauchs im Gesetz nunmehr erhalten. Gerade die Gerichte und Staatsanwaltschaften hatten erhebliche Bedenken gegen die ursprüngliche Änderung der Begrifflichkeit in „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“, die sie eine Verringerung des Schutzniveaus und Rechtsunsicherheit für Betroffenen fürchteten.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Es ist richtig und notwendig, dass Delikte wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie künftig als Verbrechen angesehen werden. Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und das klare Signal, dass diese unerträglichen Taten mit der vollen Härte verfolgt werden. Da es mit Strafverschärfungen alleine jedoch nicht getan ist, begrüße ich es ausdrücklich, dass wir mit dem Gesetz einen ganzheitlichen Ansatz von der Prävention, über die Strafverfolgung bis zur Ahndung der Taten, mit klarem Fokus auf den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen, verfolgen.“

Der Bundesrat nahm überdies zu Vorhaben der Bundesregierung Stellung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches zielt auf einen besseren Schutz vor sogenannten Feindeslisten ab. Feindeslisten sind Sammlungen personenbezogener Daten, die beispielsweise durch ausdrückliche oder subtile Drohungen in einem Zusammenhang verbreitet werden, den die Betroffenen und die Öffentlichkeit als einschüchternd oder bedrohlich empfinden können. Zum Schutz hiervor sieht der Gesetzentwurf einen neuen Straftatbestand, das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten, vor.

In ihrer Stellungnahme unterstützen die Länder das Vorhaben, fordern jedoch Nachbesserungen zur Präzisierung des Tatbestandes.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die jüngsten Berichte um „Todeslisten“ von Politikerinnen und Politikern im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen verdeutlichen erneut die Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Die Erstellung solcher Listen kann die Betroffenen nicht nur in die Gefahr einer gegen sie verübten Straftat bringen, sondern auch dazu führen, dass sich Mitbürger:innen aus Angst von ihrem politischen und gesellschaftlichen Engagement zurückziehen. Daher hat das Vorhaben gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Wir müssen die bestehende Gesetzeslage mit Blick auf solche neuen Phänomene genau im Blick haben und passgenau vorhandene Lücken schließen.“

Die nächste, reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 28. Mai 2021 statt.

 
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