StartPolitikLandeshauptstadt informiert über eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas

Landeshauptstadt informiert über eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas

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Die Landeshauptstadt Saarbrücken beginnt ab Montag, 8. Juni, schrittweise mit dem eingeschränkten Regelbetrieb in ihren Kitas.

Die Auslastung der Gruppen wird nach und nach an die Vollbelegung herangeführt. Im Vordergrund steht dabei die Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen. Ab Montag werden also nicht alle Kinder gleichzeitig wieder zu ihren Plätzen in den Kitas zurückkehren können.

In einem ersten Schritt werden diejenigen Kinder aufgenommen, bei denen die Anträge auf eine Notbetreuung abgelehnt wurden. Darüber hinaus werden die Kinder berücksichtigt, die auf einer Warteliste für die Notbetreuung vorgemerkt sind und aufgrund der bisherigen Kapazitätsgrenze keinen Platz erhalten haben. Die jeweilige Kita informiert die betreffenden Eltern über den Zeitpunkt, ab dem die Aufnahme durchgeführt wird. In einem weiteren Schritt im eingeschränkten Regelbetrieb werden die Vorschulkinder in allen Einrichtungen durchgängig die Kita besuchen können. Auch dazu erhalten die Eltern eine entsprechende Information.

Bei der Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs richtet sich die Landeshauptstadt nach der landesweiten Rahmenbetriebserlaubnis in Ergänzung zu den Einzelbetriebserlaubnissen sowie den Empfehlungen zum Infektionsschutzgesetz der Landesbehörden. Außerdem befindet sich die Landeshauptstadt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. 

Um die Vorgaben der Landesbehörden umsetzen zu können, müssen die Kita-Gruppen räumlich und organisatorisch getrennt werden, etwa beim Mittagessen. Die baulichen Voraussetzungen lassen das nicht in jeder Kita zu, so dass eine Vollbelegung der Gruppen zurzeit nicht überall funktioniert. Die Landeshauptstadt arbeitet an Lösungen, um dennoch möglichst viele Kindern wieder in den Kitas betreuen zu können.

Hintergrund

Am Donnerstag, 4. Juni, wurde im Bildungsausschuss des Landtages über eine Kita-Öffnung mit eingeschränktem Regelbetrieb zum 8. Juni berichtet. Ab diesem Zeitpunkt soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – mit Einschränkungen – wieder gelten.

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