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Landesregierung beschließt Corona-Lockerungen für Weihnachten

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Vorratsbeschluss in die saarländische Corona-Verordnung aufgenommen

– Kein Alkohol auf belebten Plätzen an Weihnachten sowie Silvester und Neujahr

– Kontaktbeschränkungen über Weihnachten gelockert

Die saarländische Landesregierung hat heute in einer außerordentlichen Ministerratsrunde die „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ angepasst.  Die Verordnung tritt am 14. Dezember 2020 in Kraft und am 27. Dezember 2020 wieder außer Kraft. 

Bestandteil der neuen Verordnung ist auch ein Vorratsbeschluss. Dadurch ist es möglich, für den Fall eines nicht maßgeblich abweichenden Infektionsgeschehens, die vorliegende Rechtsverordnung für den Zeitraum vom 28. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 ohne einen erneuten Ministerratsbeschluss zu verlängern. Zusätzlich haben die Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit, eine erneute Beschlussfassung bis zum 20. Dezember 2020 bei der Staatskanzlei zu beantragen. 

„Mein Ministerium wird die Infektionslage weiterhin stetig beobachten und die saarländische Landesregierung informieren, sofern sich das Infektionsgeschehen ändert und eine Anpassung der Verordnung notwendig ist. Dabei steht der Schutz der Bevölkerung immer an erster Stelle!“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann. 

Darüber hinaus wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage gelockert. Im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er höchstens zehn Personen, aus insgesamt drei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis, umfasst. Für den gleichen Zeitraum gilt im privaten Raum, dass sich Angehörige des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus höchstens zehn weitere Personen, aus drei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis, aufhalten dürfen. Zu den Haushalten oder dem familiären Bezugskreis der anwesenden Personen gehörende Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen.

Der Ministerrat hat außerdem ein Alkoholkonsumverbot auf belebten Plätzen und Straßen am 24. Dezember 2020 sowie vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 01. Januar 2021 beschlossen. Zudem werden die Ortspolizeibehörden ermächtigt das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.

Bachmann abschließend: „Die bisherigen Maßnahmen haben aktuell leider noch nicht zu einem deutlichen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Unser Ziel ist es weiterhin die tägliche Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Die neuen Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage sind bedeutungsvoll für diese besinnliche Zeit. Doch auf der anderen Seite darf es in diesen Tagen auch nicht zu einem erhöhten Infektionsgeschehen kommen. Deswegen ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch während den Feiertagen vernünftig und verantwortungsvoll handeln und sich an die AHA-A-L-Regeln halten.“

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