Der Landkreis Saarlouis als Versammlungsbehörde und die Polizeiinspektion Saarlouis weisen gemeinsam darauf hin, dass am bevorstehenden Karfreitag keine Versammlungen stattfinden dürfen. Das saarländische Feiertagsgesetz verbietet an den so genannten „stillen Feiertagen“, zu denen der Karfreitag gehört, im gesamten Saarland öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen.
Gemeinsame Presseerklärung des Landkreises Saarlouis und der Polizeiinspektion Saarlouis