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Merzig: Bauausschuss berät Wohnhaus in Büdingen, Mobilfunkmast in Brotdorf und Ferienwohnungen in der Innenstadt

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Der Bauausschuss der Kreisstadt Merzig befasst sich am Dienstag, 28. Oktober 2025, im Neuen Rathaus mit drei Vorhaben. Auf der Tagesordnung stehen ein Einfamilienhaus in Büdingen, ein Mobilfunkmast im Außenbereich von Brotdorf sowie die Umwandlung eines Wohngebäudes in der Annastraße in drei Ferienwohnungen.

Für das Bauvorhaben „Zum Saargau 47“ in Büdingen soll das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt und zugleich eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Hungerberg“ beschlossen werden. Geplant ist, die hintere Baugrenze um bis zu 2,89 Metern zu überschreiten. Die Verwaltung verweist darauf, dass die bestehende Nachbarbebauung die Baugrenze teils deutlich stärker überschreitet und sich der Neubau an der prägenden Umgebungsbebauung orientiert.

In Brotdorf liegt ein Antrag für den Neubau eines Betonmastes zur Aufnahme von Antennen samt Technikstellplätzen im Außenbereich vor. Das Vorhaben gilt als privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, öffentliche Belange stehen nach Aktenlage nicht entgegen, die Erschließung ist gesichert. Ortsrat und Stadtrat hatten die Verpachtung der Fläche an die Deutsche Funkturm GmbH sowie die Umsetzung bereits grundsätzlich gebilligt (Sitzungen vom zehnte Dezember zweitausendvierundzwanzig und zwanzigste Februar zweitausendfünfundzwanzig). Der Ausschuss soll nun das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilen.

Für die Adresse Annastraße 22 in Merzig wird die Nutzungsänderung eines bestehenden Mehrfamilienhauses zu einem Gebäude mit drei Ferienwohnungen beraten. Nach Einschätzung der Verwaltung liegt das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist erschlossen. Auch hier soll das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB hergestellt werden. Weitere Auflagen oder Bedingungen sind den Unterlagen nicht zu entnehmen.

Kostenrelevante Angaben oder städtische Haushaltsmittel werden in den Vorlagen nicht ausgewiesen. Sämtliche Beschlussvorschläge zielen auf die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens.

Quelle: Stadt Merzig, Bauausschuss – Vorlagen und Beschlussvorschläge im Ratsinformationssystem.

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