StartBlaulicht NewsExplosion in Saarbrücken-Altenkessel: Polizei ermittelt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion

Explosion in Saarbrücken-Altenkessel: Polizei ermittelt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion

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Saarbrücken/Altenkessel, 11. November 2025 – Nach einer Detonation in der Richardstraße in Saarbrücken-Altenkessel am Montagvormittag (10. November 2025) ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen Unbekannt.

Wie die Polizei mitteilte, hatte sich am Montagvormittag eine Explosion in der Kanalisation ereignet. Die Auswirkungen waren deutlich sichtbar: Zwei Kanaldeckel wurden aus der Verankerung geschleudert, in einem angrenzenden Gebäude wurde ein Siphon beschädigt. Über die genaue Schadenshöhe könne derzeit noch keine Aussage getroffen werden.


Unbekannte Substanz in die Kanalisation eingeleitet

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden wurde offenbar eine brenn- oder explosionsfähige Flüssigkeit vorsätzlich in das Kanalsystem eingebracht.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand leitete eine bislang unbekannte Person Benzin oder benzolhaltige Substanzen in die dortige Kanalisation ein. Wie es anschließend zu der Entzündung der Substanz kam, ist aktuell noch Bestandteil der Ermittlungen.

Der Fachdienst für Branddelikte der Landespolizeidirektion hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Bereits am Montag wurde der Gefahrenbereich von der Feuerwehr abgesperrt und nach umfangreichen Messungen freigegeben.


Zeugen dringend gesucht

Die Polizei bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe, um den oder die Täter zu ermitteln:

Zeugen, die Angaben zum vorliegenden Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst Saarbrücken unter der Telefonnummer 0681 / 962-2133 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen bzw. die Onlinewache zu nutzen.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen gibt es keine Hinweise auf Verletzte, doch der Vorfall wird als ernstes Gefährdungsdelikt eingestuft.


Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Der Tatbestand der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) gilt als schweres Delikt und kann – je nach Gefährdungslage – mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Die Polizei schließt derzeit keine Hypothesen aus: Möglich seien sowohl ein vorsätzliches Handeln als auch ein fahrlässiger Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Die Ermittlungen dauern an.

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