- Zuschüsse für Begrünungsmaßnahmen in Saarbrücken werden erhöht
- Künftig können auch Unternehmen und Vereine Förderanträge stellen
- Stadt will mit angepasster Richtlinie mehr Grünflächen schaffen und das Stadtklima verbessern
Die Saarbrücken hat ihre Förderrichtlinie für Dachbegrünung, Flächenentsiegelung und den Rückbau von Schottergärten überarbeitet. Ziel der Anpassungen ist es nach Angaben der Stadtverwaltung, mehr Begrünungsmaßnahmen im Stadtgebiet anzustoßen und damit das Stadtklima zu verbessern.
Das Förderprogramm besteht bereits seit Mai 2022. Mit den neuen Regelungen sollen die finanziellen Anreize erhöht und die Voraussetzungen für Antragsteller flexibler gestaltet werden.
Künftig können neben Privatpersonen auch Unternehmen und Vereine Förderanträge stellen. Zudem verlängert die Landeshauptstadt die Frist zur Umsetzung bewilligter Maßnahmen von bisher sechs auf zwölf Monate.
Auch die Förderung von Dachbegrünungen wird ausgeweitet. Die Mindestgröße förderfähiger Dachflächen sinkt von zehn auf sechs Quadratmeter. Gleichzeitig steigen die Zuschüsse deutlich an. Im besonders belasteten Fördergebiet 1 können Antragsteller künftig bis zu 45 Euro pro Quadratmeter und maximal 4.500 Euro erhalten. In Fördergebiet 2 sind bis zu 25 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise maximal 2.500 Euro möglich. Die Förderung deckt dabei höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten ab.
Die Einteilung der Fördergebiete basiert auf einer Stadtklimaanalyse. Bereiche mit hoher Wärmebelastung und geringerem Grünanteil erhalten höhere Zuschüsse als klimatisch günstigere Stadtteile.
Auch bei der Entsiegelung von Flächen und dem Rückbau von Schottergärten hebt die Stadt die maximale Fördersumme an. Diese steigt von bisher 750 auf künftig 1.500 Euro. Damit können Maßnahmen auf Flächen von bis zu 100 Quadratmetern gefördert werden.
Barbara Meyer, Bürgermeisterin und Umweltdezernentin der Landeshauptstadt, erklärte, die Stadt wolle mit den Änderungen praktische Hürden abbauen und mehr Menschen zur Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen motivieren.
Förderanträge müssen vor Beginn der jeweiligen Projekte gestellt werden. Voraussetzung ist zudem, dass die Maßnahmen freiwillig erfolgen und nicht bereits durch Bebauungspläne oder Baugenehmigungen vorgeschrieben sind. Die geförderten Begrünungen müssen anschließend mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare stellt die Stadt online zur Verfügung.

