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ZKE erweitert Entsorgungsangebot für Akkus aus E-Bikes und E-Scootern

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Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hat sein Angebot zur Annahme von Elektroaltgeräten ausgeweitet. Seit Kurzem können auch Batterien und Akkus aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes, E-Scootern oder E-Rollern in den Wertstoffzentren abgegeben werden.

Die Rücknahme erfolgt an den Standorten Am Holzbrunnen in St. Johann sowie in der Wiesenstraße in Malstatt. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, Akkus und Batterien bei Verkaufsstellen oder direkt beim Hersteller zurückzugeben.

Akkus müssen vor der Abgabe entnommen werden

Wie der ZKE mitteilt, müssen Batterien und Akkus vor der Entsorgung grundsätzlich aus den Geräten oder Fahrzeugen entfernt und separat abgegeben werden. Vor Ort nehmen Mitarbeitende die Wertstoffe entgegen und sortieren sie in dafür vorgesehene Behälter ein. Nicht mehr funktionsfähige E-Fahrzeuge selbst können ebenfalls als Elektroschrott in den Wertstoffzentren abgegeben werden.

Sicherheitsmaßnahmen bei Lithiumbatterien

Besondere Vorsicht ist bei Lithiumbatterien geboten, die häufig an der Kennzeichnung „Li“, „Li-ion“ oder „Lithium“ zu erkennen sind. Diese speichern große Energiemengen und können bei Beschädigung oder Kurzschluss Feuer fangen. Daher empfiehlt der ZKE, vor der Abgabe die Pole der Batterien mit Klebeband abzukleben.

Bei aufgeblähten Akkus oder Geräten mit fest verbauten, beschädigten Batterien besteht ein erhöhtes Risiko. Solche Gegenstände werden zwar ebenfalls angenommen, müssen jedoch in stoßfesten und nicht leitfähigen Behältnissen – etwa Kunststoffboxen oder stabilen Plastikeimern – transportiert werden. Zusätzlich sollte das Behältnis ausgepolstert werden, um Bewegungen zu verhindern. Metallbehälter sind wegen ihrer Leitfähigkeit nicht geeignet.

Gesetzliche Grundlage für erweiterte Rücknahme

Hintergrund der neuen Regelung ist eine Anpassung des deutschen Batterierechts an europäische Vorgaben. Der Bundestag hatte im September 2025 entsprechende Änderungen beschlossen. Kommunale Sammelstellen sind demnach ab dem Jahr 2026 verpflichtet, auch Batterien aus leichten Elektrofahrzeugen zurückzunehmen. Der ZKE setzt diese Vorgaben bereits seit Ende 2025 um.

Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Elektrogeräten und Wertstoffen stellt der Entsorgungsbetrieb auf seiner Internetseite bereit.

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