Im April 2024 wurde durch die damalige Bundesregierung Konsum und Besitz von Cannabis zu Genusszwecken weitgehend entkriminalisiert. Seitdem ist der Besitz von bis zu 50 Gramm und das Mitführen von bis zu 25 Gramm der pflanzlichen Droge straffrei. Zudem dürfen bis zu drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf gepflanzt werden und können Anbauvereinigungen unter bestimmten Auflagen für ihre Mitglieder Cannabispflanzen kommerziell anbauen. Im Saarland sind die Hürden offensichtlich so hoch und die Verfahren so langwierig, dass nach über einem Jahr erst vor wenigen Wochen ein erster Cannabis Verein genehmigt wurde.
Am 29. September 2025 wurde nun der 1. Zwischenbericht einer „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)“ vorgelegt. In Kürze: Die Wissenschaftler sehen einen bereits vor der Legalisierung beobachteten Rückgang des Konsums bei Jugendlichen. Auch der Konsum der Erwachsenen (in Deutschland 2024 ca. 5,3 Millionen) sei durch die Legalisierung nicht angestiegen. Der Schwarzmarkt für Cannabis-Produkte konnte allerdings nicht wesentlich eingedämmt werden, da die Genehmigung für Anbauvereine und damit der Zugang zu deren Produkten sehr hohe Hürden aufweisen. Der Koordinator der Studie, Dr. Jakob Manthey konstatiert: „Wenn der Gesetzgeber die Verdrängung des Schwarzmarktes priorisieren wollte, müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinigungen vereinfacht werden.“
Gravierende Auswirkungen der Legalisierung sieht das Forschungsteam allerdings im Bereich der Justiz. Der Tübinger Kriminologe Professor Dr. Jörg Kinzig erklärt: „Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik handelt. Im Jahr 2024 hat die Polizei im Bereich der Cannabisdelikte über 100.000 Fälle weniger verzeichnet als im Vorjahr.“ Die damit verbundene Entlastung der Justiz und das vermiedene menschliche Leid Betroffener sollte man als positive Nebenwirkungen der Legalisierung würdigen.
Bundesgesundheitsministerin Warken lässt dieser Teil des Befunds jedoch kalt. Sie erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die Zwischenevaluation des Cannabisgesetzes zeigt trotz der teilweise noch fehlenden weiteren Datengrundlage bedenkliche Tendenzen“ (…) und hält die Besitzmengen für zu hoch. „Wir werden zusammen mit den Koalitionsfraktionen und den Sicherheitsbehörden möglichen Handlungsbedarf erörtern müssen“, so Warken.
Wer sich selbst ein Bild der Forschungslage verschaffen möchte, findet den Bericht hier: UKE – EKOCAN .

