StartFeatureLockerungen im Saarland für vollständig Geimpfte und COVID-19-Genesene

Lockerungen im Saarland für vollständig Geimpfte und COVID-19-Genesene

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Gesundheitsministerium gibt grundsätzliche Voraussetzungen bekannt

Der Ministerrat hat entschieden, dass vollständig Geimpfte und COVID-19-Genesene Personen seit dem 03. Mai 2021 im Saarland von der Testpflicht ausgenommen werden.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG), in Absprache mit dem Robert-Koch-Institut (RKI), die grundsätzlichen Voraussetzungen für vollständig Geimpfte und an COVID-19-Genesenen Personen kommuniziert hat, hat der Ministerrat am 30. April 2021 in einer außerordentlichen Sitzung entschieden, dass vollständig Geimpfte und COVID-19-Genesene Personen seit dem 03. Mai 2021 im Saarland von der Testpflicht ausgenommen werden.

Als vollständig geimpft gelten im Saarland Personen, mindestens 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung. Auch dürfen sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, wie beispielsweise Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber oder Geruchs- bzw. Geschmacksverlust. Der Nachweis kann, entweder in schriftlicher oder elektronischer Form, beispielsweise über das Impfbuch oder die Impfbescheinigung erfolgen. Für Genesene gilt der positive PCR-Nachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis.

Der Nachweis über eine bereits erfolgte Infektion, kann ebenso in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen, wenn die der Feststellung der Infektion zugrundliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) durch ein akkreditiertes Labor erfolgt ist und mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Genesene gelten laut BMG und RKI ohne Schutzimpfung ab dem 28. Tag bis zu 6 Monate nach Isolierung genauso wie vollständig Geimpfte als immun. Nach 6 Monaten ist für diese Personengruppe nur noch eine Schutzimpfung zur Erreichung eines vollständigen Impfschutzes vorgesehen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie vollständig Geimpfte und COVID-19-Genesene sind weiterhin verpflichtet sich an die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie Abstandswahrung und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, zu halten.  Bei Einreise aus einem von RKI bestimmten Virusvariantengebiet sind für vollständig Geimpfte und COVID-19-Genesene keine Lockerungen von der Quarantänepflicht möglich.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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