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Mehr Freiheit bei der Namenswahl

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Justizstaatsekretär Dr. Diener: „Deutschland braucht ein modernes Namensrecht, das der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird. Es ist gut, dass der Bund dieses wichtige Thema nun zügig angeht.“

Staatssekretär Dr. Diener begrüßt die Ankündigung des Bundesjustizministers Dr. Buschmann, alsbald einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Namensrechts vorzulegen:

„Auch das Namensrecht muss mit der Zeit gehen. Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist unser Recht nicht mehr zeitgemäß.“

Staatssekretär Dr. Diener

Reformbedarf besteht insbesondere bei den folgenden Punkten:

  • Eheleute sollten die Möglichkeit bekommen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen.
  • Auch bei Kindern, deren Eltern unverheiratet sind, sollte für das Kind ein Doppelname gewählt werden können.
  • Wenn ein Elternteil nach einer Scheidung seinen Namen ändert, könnte auch das Kind ein Interesse an einer Änderung des Namens haben.

Ein modernes Namensrecht sollte all diese Lebenssituationen im Blick haben.

Staatssekretär Dr. Diener: „Das Bundesjustizministerium muss jetzt der Ankündigung Taten folgen lassen und einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden das Reformvorhaben konstruktiv begleiten. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Bundesjustizminister dieses wichtige Thema nun zügig angeht.“

Quelle: Ministerium der Justiz

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