StartPolitikMinister Bouillon: „Wir müssen die Versammlungsfreiheit schützen und gemeinsam gegen Radikalisierungstendenzen vorgehen!“

Minister Bouillon: „Wir müssen die Versammlungsfreiheit schützen und gemeinsam gegen Radikalisierungstendenzen vorgehen!“

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Auch im Saarland kam es mit Beginn der vierten Corona-Welle zu einem Anstieg des Versammlungs- und Protestgeschehens gegen die Corona-Regelungen oder damit in Zusammenhang stehende politische Entscheidungen. Seit November wurden der Polizei 17 Aktionen bzw. Versammlungen mit zwischen 4 und ca. 600 Teilnehmern heterogener Zusammensetzung bekannt. Die Proteste verliefen weitestgehend friedlich mit Schwerpunkten in Saarbrücken, Saarlouis und Homburg. Dabei spüren die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten aber leider auch, dass sich der Ton gegenüber den eingesetzten Kräften teilweise verschärft.

Innenminister Klaus Bouillon dazu: „Das Recht, friedlich in Form von öffentlichen Versammlungen zu demonstrieren und zu protestieren, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Dieses Recht ist so wichtig, dass es auch in Zeiten sehr hoher Infektionszahlen weitreichend in Anspruch genommen werden kann. Aber auch hier funktioniert unser Gemeinwesen nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Ich beobachte mit Sorge, wenn gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten ein aggressiver Ton angeschlagen wird. Die Beamtinnen und Beamten sind vor Ort, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und unser aller Gesundheit gleichermaßen zu schützen. Sie nehmen eine wirklich nicht leichte Aufgabe in einem spannungsgeladenen Umfeld war. Statt Pöbeleien und Provokationen verdienen sie unsere ausdrückliche Unterstützung und Anerkennung!“

Zu den wesentlichen Regelungen im Versammlungsrecht gehört auch die Pflicht zur vorherigen Anmeldung. Von den 17 Aktionen war nur eine ordnungsgemäß angemeldet. Eine weitere Versammlung ist für kommenden Sonntag in Saarbrücken angemeldet. Die Durchführung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel ohne vorherige Anmeldung ist eine Straftat.

Minister Klaus Bouillon weiter: „Gerade die nicht angemeldeten Aktionen und Versammlungen sind häufig nur bedingt in ihrer Dimension und Zusammensetzung einzuschätzen und binden Ressourcen der Polizei, die an anderer Stelle gebraucht würden. Man kann daher nur an alle, die ihren Protest friedlich und auf der Basis unseres Grundgesetzes ausdrücken möchten, appellieren, Versammlungen im Vorfeld bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Dort, wo dies nicht geschieht, wird die Polizei neben der Überwachung der Einhaltung der dann vor Ort erteilten Auflagen auch konsequent Strafverfahren gegen die Initiatoren einleiten. Ich wünsche mir und bin zuversichtlich, dass die Versammlungen bei uns im Saarland friedlich bleiben. Zugleich möchte ich keinen Zweifel daran lassen, dass die Polizei bei bewussten Regelverletzungen konsequent eingreifen wird.“

Aufrufe zu nicht angemeldeten Versammlungen und leider auch die teilweise beobachtbare Radikalisierung erfolgen zunehmend über Telegram, auf dortigen öffentlichen Kanälen. Damit verlässt Telegram seine Ursprungsnutzung als Messengerdienst und fungiert wie sonstige soziale Netzwerke unter den Regeln des NetzDG.

Das NetzDG zielt gerade auf die Bekämpfung dieser Verrohung im Netz, um etwa Beleidigungen, Bedrohungen, Volksverhetzung oder der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten zu begegnen. Alleine im laufenden Jahr registrierte die Polizei des Saarlandes 19 in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten begangene Straftaten, überwiegend Volksverhetzungen, Verwendungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigungen.

Innenminister Klaus Bouillon begrüßt die entsprechende Positionierung der Bundesregierung samt eingeleiteter Bußgeldverfahren gegen Telegram. Wie in der Stuttgarter Erklärung der Innenminister gegen Hass und Hetze vom 2. Dezember 2021 bekräftigt, bedarf es der konsequenten Durchsetzung des NetzDG, rasch und klar. Der Minister weiter: „Entsprechend unterstütze ich erforderliche Nachschärfungen des Rechts- und Vollzugsrahmens auf Bundes- wie EU-Ebene, um wirksam und nachhaltig gegenüber Telegram agieren zu können. Soweit Telegram weiterhin seine Verpflichtungen aus dem NetzDG ignoriert bzw. sich des Zugriffs für deutsche Behörden und Beschwerdeführer entzieht, muss der politische, rechtliche wie finanzielle Druck auf das Unternehmen merklich erhöht werden, notfalls über Einengungen der Geschäftsmöglichkeiten. Unser Rechtsstaat muss sich hier als effizient wehrhaft erweisen.“

Daneben setzen Polizei und Kommunen ihre Aktivitäten zur Überwachung der Einhaltung der übrigen Corona-Regeln kontinuierlich fort. Am morgigen Freitag wird es erneut landesweite Schwerpunktkontrollen geben. Kräfte von rund 30 Ortspolizeibehörden und rund 45 Polizistinnen und Polizisten werden an diesem Tag insbesondere die Einhaltung der 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie im Blick haben. Seit Ende November hat alleine die Polizei rund 7.000 Kontrollen durchgeführt und dabei über 200 Verstöße ahnden müssen. In Einzelfällen mussten Gastronomiebetriebe oder Geschäfte wegen besonders gravierender oder fortgesetzter Verstöße geschlossen werden.

Minister Klaus Bouillon: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat die bestehenden Regeln auch durchsetzt.“ Die zuständigen Behörden werden ihre Kontrollmaßnahmen daher fortsetzen, sowohl im Alltag, als auch in Form entsprechender Schwerpunktkontrollen.

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