StartFeatureModepark Röther: Kaufvertrag mit Stadt Völklingen über ehemaliges Kaufhof-Grundstück

Modepark Röther: Kaufvertrag mit Stadt Völklingen über ehemaliges Kaufhof-Grundstück

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Nach der grundsätzlichen Einigung über die Ansiedlung eines Einzelhandelszentrums im Völklinger Stadtkern haben Modepark Röther und die Stadt Völklingen den Kaufvertrag über die entsprechenden Grundstücke abgeschlossen.

 

Vorausgegangen waren Beratungen im Ortsrat Völklingen, dem Ausschuss Innenstadtentwicklung sowie der Beschluss des Stadtrates am 31. August dieses Jahres. Der Kaufvertrag ist verbunden mit einer Investitionsverpflichtung für das Einzelhandelszentrum auf dem Kaufhof-Areal und einem bevorzugten Erwerbsrecht.

 

Das Einzelhandelszentrum soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Zunächst wird Modepark Röther die Baugrundstücke des Ersten Bauabschnittes von der Stadt Völklingen erwerben. Der Erste Bauabschnitt umfasst rund 7.595 qm Grundstücksfläche, die sich auf das Einzelhandelszentrum (3.970 qm), das geplante Parkhaus (1.350 qm), einen Durchgang von der Rathausstraße in die Alte Schulstraße (285 qm) und eine Freifläche von 1.990 qm verteilen.

 

Das neue Gebäude wird sich an die bestehende Bebauung der Rathausstraße an-schließen. Auf zwei Etagen wird Modepark Röther eine Verkaufsfläche von jeweils 3.200 qm ausweisen. Die Warenandienung erfolgt über die Straße „Am Hauptbahnhof“, die künftig hinter Modepark Röther als Sackgasse mit einem Wendehammer enden wird. Darüber hinaus sind kleinere Ladenlokale vorgesehen. Bestandteil des Ersten Bauabschnittes ist auch ein Parkhaus, das mit einer Ein- und Ausfahrt unmittelbar an die B 51/Südtangente angebunden wird. Auf einer Nutzfläche von 6.000 qm sind in 8 Halbgeschossen rund 200 Parkplätze vorgesehen. Der Ausgang des Parkhauses auf die geplante Platzfläche zwischen Modepark Röther und dem Alten Rathaus wird in einem Durchgang liegen, der den künftigen Platz mit der Alten Schulstraße verbindet.

 

Im Kaufvertrag hat sich die Stadt Völklingen verpflichtet, die Grundstücke des   Zweiten Bauabschnittes, die unmittelbar gegenüber dem Alten Rathaus liegen, für Modepark Röther vorzuhalten. Dies bedeutet, dass die Stadt nur in Abstimmung mit Modepark Röther über diesen Bereich verfügen wird. Dabei ist im Kaufvertrag eindeutig festgelegt, dass die Stadt eine einheitliche Bebauung des Einzelhandels-zentrums in beiden Bauabschnitten durch Modepark Röther bevorzugt. Das Erwerbsrecht an der 1.065 qm großen Grundstücksfläche des Zweiten Bauab-schnittes besteht für Modepark Röther bis zur Fertigstellung des Ersten Bauabschnittes.

 

Der Zweite Bauabschnitt wird zur rückwärtigen Andienung an die Alte Schulstraße und den St. Martins-Platz angebunden. Eine weitere Fläche von 1.500 qm im Bereich der früheren Anwesen Alte Schulstraße 14 – 20 wird die Stadt Völklingen vorerst für weitere öffentliche Parkplätze vorhalten. Nach dem Bebauungsplan ist diese Fläche auch bebaubar.

 

Der Kaufvertrag steht unter vier aufschiebenden Bedingungen. Diese müssen durch die Beteiligten erfüllt sein, bevor der Vertrag weiter umgesetzt wird:

 

  1. Die Stadt schließt die laufende Abbruchmaßnahme im Kaufhof-Areal ab.
  2. Modepark Röther reicht ein genehmigungsfähiges Baugesuch ein
  3. und weist die Finanzierung des Bauvorhabens nach.
  4. Eine bestandskräftige Baugenehmigung liegt vor.

 

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Grundstückskaufpreis zusam-men mit dem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag fällig. Nachdem alle Grund-stücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Völklingen-Zentrum, Hütte und Unteres Wehrden“ liegen, wurden Bodenwert/Grundstückskaufpreis und Ausgleichs-betrag durch den gesetzlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken festgesetzt. Nach der Zahlung geht der Besitz an den verkauften Grundstücken auf Modepark Röther über. Das Unternehmen kann die Baumaßnahme dann einleiten.

 

Für die einzelnen Handlungsschritte legt der Kaufvertrag genaue Termine und Fristen fest. Die laufende Abbruchmaßnahme, die auf Vermittlung des saarländischen Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport durch EU, Bund und Land maßgeblich gefördert wird, ist durch die Stadt bis zum 31.10.2017 abzuschließen. Bis zum gleichen Termin hat Modepark Röther ein genehmigungsfähiges Baugesuch einzureichen. Die Finanzierungsbestätigung muss bis Jahresende erfolgen. Frist-gemäßes Baugesuch vorausgesetzt gehen Stadt Völklingen und Modepark Röther davon aus, dass die Baugenehmigung bis zum 31.01.2018 erteilt sein wird. Die Baumaßnahme ist dann bis zum 31.03.2018 einzuleiten. Die Bauzeit des Ersten Bauabschnittes ist mit 18 Monaten veranschlagt. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Modepark Röther und Stadt Völklingen sind üblicherweise durch Rücktrittsrechte gesichert.

 

Oberbürgermeister Klaus Lorig wies bei der Vertragsunterzeichnung darauf hin, „dass der jetzt vorliegende Kaufvertrag das Ergebnis vieler Abstimmungsgespräche am Unternehmenssitz von Modepark Röther in Michelfeld bei Schwäbisch Hall und in Völklingen ist“. Vorausgegangen war die Grundsatzentscheidung des Stadtrates vom 15.11.2015, der sich nach der Vorstellung von drei Folgeprojekten für das ursprünglich geplante City-Center für Modepark Röther als neuen Partner für Völk-lingen entschieden hat.

 

Der Völklinger Oberbürgermeister machte weiter deutlich, dass „Modepark Röther genau das Lebenszeichen für den Stadtkern ist, auf das Völklingen schon lange gewartet hat“. Durch die Ansiedlung könne das langgehegte Planungsziel umgesetzt werden, neben Globus einen weiteren Magneten in der Rathausstraße anzubieten: „Modepark Röther für Völklingen zu gewinnen, ist der wichtigste Impuls für den Stadtkern seit der Ansiedlung des Globus SB-Warenhauses Mitte der 80-er Jahre“, sagte Lorig bei der Vertragsunterzeichnung. Auch die aktuelle Entwicklung im Bereich des Woolworth-Gebäudes und der unmittelbar angrenzenden städtischen Immobilien Hüttencasino und Röchlingbank, die genau zwischen den Magneten Globus und Modepark Röther liegen, könne in diesem Zusammenhang als weitere Chance verstanden werden.

Michael Röther als Inhaber und Geschäftsführer von Modepark Röther bekräftige bei der Vertragsunterzeichnung die Standortentscheidung für Völklingen: „Wir gehen davon aus, dass wir uns in Völklingen gut etablieren werden.“ Insgesamt will Röther in Völklingen über zehn Millionen Euro investieren. Mit seinem Modepark sollen 50 bis 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Start gehen.

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