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Nicht entsorgter Hundekot kostet Bußgeld

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Seit geraumer Zeit verzeichnet das Ordnungsamt der Gemeinde Quierschied wieder vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Grünanlagen, aber auch entlang des Haldenrundwegs. Auch für die Mitarbeiter des Bauhofs ist dies bei der Pflege der Grünanlagen mehr als unangenehm. Das muss nicht sein: Die Gemeinde Quierschied sorgt sowohl mit finanziellem als auch personellem Aufwand dafür, dass an vielen Stellen Tütenspender und Abfallbehältnisse für die Entsorgung von Hundekot aufgestellt sind.

Fest steht: Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen (§ 9 Abs. 4 der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Gemeinde Quierschied). Wer dies fahrlässig oder vorsätzlich missachtet, handelt ordnungswidrig (§ 63 des Saarländischen Polizeigesetzes) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belangt werden.

Es ergeht daher erneut der dringende Appell an alle Hundeführer/innen, die unvermeidbaren „Hinterlassenschaften“ ihrer Vierbeiner auf öffentlichen Straßen, Wegen und in Anlagen ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen. Dies sollte als Beitrag zur Sauberkeit in der Gemeinde in unser aller Sinn selbstverständlich sein.

Festgestellte Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern geahndet. Wir bitten die Bevölkerung Hinweise und Anzeigen an den kommunalen Ordnungsdienst der Gemeinde Quierschied unter der Tel. Nr. 06897/961 127 zu richten.

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