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OB Conradt und Verkehrsministerin Rehlinger informieren sich über Umgestaltung des Nauwieser Viertels zur Fahrradzone

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Anke Rehlinger und Uwe Conradt in der Fahrradzone im Nauwieser Viertel – Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken, Uwe Conradt, und die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Anke Rehlinger, haben sich am Freitag, 23. April, im Nauwieser Viertel über die Umgestaltung des Viertels zur Fahrradzone informiert.

Bereits deutlich zu sehen auf einigen Fahrbahnen der Straßen im Viertel sind die Markierungssymbole, die die Verkehrsteilnehmer auf die Fahrradzone hinweisen. Auch entsprechende Schilder mit dem Hinweis „Anlieger frei“ sind bereits angebracht, aber derzeit noch abgedeckt. Wenn alles nach Plan läuft und das Wetter mitspielt, können die Arbeiten bis Mitte Mai abgeschlossen und die Fahrradzone in Betrieb genommen werden.

OB Conradt: „Ich freue mich zu sehen, dass die Arbeiten im Nauwieser Viertel so zügig voranschreiten. Den Fahrradverkehr an einer so zentralen Stelle zu fördern, bringt den Anwohnerinnen und Anwohnern des Viertels und der gesamten Stadt viele Vorteile: höhere Sicherheit und Bewegungsfreiheit für alle Fahrradfahrer, Entlastung durch weniger Autoverkehr, weniger Lärm und Luftverschmutzung, Förderung der Gesundheit und Schutz der Umwelt.“   

Für das Projekt sind rund 150.000 Euro eingeplant. Es wird mit 50.000 Euro vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gefördert.

Verkehrsministerin Anke Rehlinger betont: „Mit der Einrichtung einer Fahrradzone wird das Radfahren im Nauwieser Viertel nicht nur angenehmer, sondern auch sicherer. Damit geht Saarbrücken als eine der ersten Städte Deutschlands einen wichtigen Schritt zu einem besseren Alltagsradverkehr – denn der findet hauptsächlich innerorts statt. Die Fahrradzone ist daher auch ein Symbol dafür, dass wir den Radverkehr im Saarland entschieden stärken werden. Radfahren ist nicht nur gesund, es steht auch für lebenswerte Städte und Gemeinden. Die Förderung durch das Verkehrsministerium ist daher nicht nur eine Investition in die Landeshauptstadt, sondern steht auch für unser Bestreben, im ganzen Saarland nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität voranzutreiben. Ich hoffe, dass viele Kommunen dem positiven Beispiel nachfolgen.“

Das steckt hinter dem Begriff „Fahrradzone“

Eine Fahrradzone ist ein zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen, das mit einem neuen Verkehrszeichen (Z 244.3) ausgewiesen wird. Es handelt sich um Gebiete, die ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen und entsprechend beschildert sind. Der motorisierte Verkehr muss sich hier unterordnen, Radfahrende haben besondere Rechte.

·         Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.

·         Kfz-Verkehr ist nur als Anliegerverkehr zugelassen.

·         Radfahrende dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

·         Radfahrende bestimmen das Tempo.

·         Radfahrende dürfen von Autos und Motorrädern überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten wird.

Nauwieser Viertel wird Schritt für Schritt zur Fahrradzone

Um das Nauwieser Viertel in eine Fahrradzone umzuwandeln, setzt die Verwaltung ein mehrstufiges Konzept um. In einem ersten Schritt werden zunächst an den jeweiligen Zufahrten neue Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Fahrradzone“ aufgestellt. Dazu kommen entsprechende Piktogramme auf der Straße, sowohl an den Zufahrten als auch an Kreuzungen und Einmündungen. Das soll die Verkehrssicherheit auch im Hinblick auf den ortsfremden Verkehr erhöhen. 

Autoverkehr bleibt als Anliegerverkehr weiterhin zugelassen. Radfahrende können wie gewohnt die Einbahnstraßen im Gegenverkehr nutzen. Um die Begegnung zwischen Fahrrädern und Kraftfahrzeugen im Gegenverkehr sicherer zu gestalten, werden in der Nauwieserstraße testweise zwei Ausweichstellen für Autos und drei für Fahrräder geschaffen. Es gilt auch weiterhin in allen Straßen die Rechts-vor-Links-Regelung sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Bewohnerparken bleibt bestehen, zusätzliche Radabstellanlagen werden aufgebaut. Insgesamt sieben Kurzzeitparkplätze fallen weg.

Weitere Informationen gibt es unter www.vep.saarbruecken.de sowie unter www.saarbruecken.de/fahrradzone.

Hintergrund

Mit dem Beschluss des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) 2030 hat die Landeshauptstadt die Weichen für eine attraktive und nachhaltige Gestaltung des Verkehrs in Saarbrücken gestellt. Eines der wichtigsten Ziele ist die Förderung des Radverkehrs. Der kompakte Saarbrücker Stadtkern, der das Prinzip der „Stadt der kurzen Wege“ ermöglicht, bietet hierzu die optimale Grundlage.

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