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Oskar Lafontaine: Pandemie nach der Belastung des Gesundheitswesens und auf Grundlage solider Zahlen steuern

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Oskar Lafontaine fordert die saarländische Landesregierung auf, die Zahlengrundlage für die Steuerung der Corona-Pandemie zu verbessern. „Obwohl im Saarland vermehrt getestet wird, kennen wir immer noch nicht die neuen Zahlen der Testungen und ihre Auswirkungen auf die gemeldeten Inzidenzwerte. In Luxemburg und Österreich hat die gestiegene Zahl der Tests zu einer Steigerung der Inzidenzzahlen von 20 bis 25 Prozent geführt. Die Landesregierung gibt in ihrem Lagebericht für die erste Märzwoche 16.591 Corona-Tests an, die in saarländischen Laboren ausgewertet wurden. Und für das Testzentrum Saarbrücken 369 Tests am Samstag. Da mittlerweile viele Tests in Betrieben, Schulen, Alten- und Pflegeheimen usw. durchgeführt werden, ist es notwendig, auch die Ergebnisse dieser Tests auszuwerten, um die Pandemie besser steuern zu können.

Zudem wissen wir auch immer noch nicht, wie viele Bewohner der Alten- und Pflegeheime im Heim oder im Krankenhaus gestorben sind und wie sich die Anzahl der Todesfälle im Zeitverlauf entwickelt. Auch zum Aussetzen der Impfungen von AstraZeneca in vielen Ländern fehlt eine Stellungnahme der Landesregierung. Es ist darüber hinaus dringend notwendig, das Impfprogramm zu ändern und vorrangig nach Geburtsjahrgängen vorzugehen, so dass die Älteren zuerst geimpft werden. Das jetzige Impfchaos führt dazu, dass vielfach jüngere Menschen, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bis zum Tod erheblich geringer ist, früher geimpft werden als über 80-Jährige. Und in Zukunft sollen die 70- bis 79-Jährigen nicht nach Alter, sondern nach den Ergebnissen einer Lostrommel an die Reihe kommen. 

Die Saar-CDU muss nach den starken Verlusten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz schon im eigenen Interesse das schlechte Management bei der Bekämpfung der Pandemie verbessern. Nach wie vor fehlen Personal in der Pflege und den Gesundheitsämtern sowie ausreichend Luftfilteranlagen. Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil zur Öffnung des Einzelhandels die willkürliche Entscheidung der Landesregierung korrigiert, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

In keinem Fall sollte die saarländische Landesregierung Forderungen nachgeben, die Schulen und Erziehungseinrichtungen wieder zu schließen, da nach wissenschaftlichen Untersuchungen bereits jedes dritte Kind als Folge des Lockdowns unter psychischen Auffälligkeiten leidet. Wichtiger als nicht belastbare Inzidenzzahlen sind die Belegung der Krankenhausbetten, die Inanspruchnahme der Intensivstationen und die Zahl der Todesfälle.“

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