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Pflichtumtausch bei Führerscheinen

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EU vereinheitlicht Führerscheine der Mitgliedsstaaten

Mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmuster gibt es in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Um diese zu vereinheitlichen und so insbesondere auch Fälschungen vorbeugen setzte die EU bereits 2006 eine Führerscheinrichtlinie auf, die nun in die finale Umsetzung geht. Das bedeutet auch, dass alte Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit verlieren.

Betroffen sind alle Besitzer eines Führerscheins, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Rund 43 Millionen Dokumente müssen stufenweise ausgetauscht werden. Daher sollten sich die Inhaberinnen und Inhaber eines alten Führerscheines rechtzeitig bei ihrer Kommune erkundigen, bis wann der Umtausch akut wird. Die Führerscheine verlieren mit Ablauf der Umtauschfrist ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch genutzt, droht bei Kontrollen ein Verwarngeld. Probleme bei Kontrollen insbesondere im Ausland, z. B. auch ein Verbot der Weiterfahrt, können nicht ausgeschlossen werden.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.

Zukünftig werden die Führerscheine alle 15 Jahre ausgetauscht, um sicherzustellen, dass Foto und Name auch aktuell sind. So können Fälschungen künftig besser verhindert werden.

Die jetzt anstehende erste Phase des Umtauschaus bedeutet zu Corona-Zeiten auch für die Führerscheinstellen des Landes eine besondere Herausforderung. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Das Verkehrsministerium empfiehlt daher, sich vorab bei den jeweiligen Kommunen über die Vorgehensweise zum reibungslosen Führerscheinumtausch zu informieren.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

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