StartPolitikCDU will Nahversorgung modernisieren: Minimarktgesetz für personallose Supermärkte im Landtag

CDU will Nahversorgung modernisieren: Minimarktgesetz für personallose Supermärkte im Landtag

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Die CDU-Landtagsfraktion bringt in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf zur Förderung digitaler Kleinstsupermärkte in den saarländischen Landtag ein. Mit dem „Minimarktgesetz“ sollen personallose Selbstbedienungsläden gesetzlich verankert und rund um die Uhr geöffnet bleiben dürfen. Ziel ist es, die Nahversorgung insbesondere in ländlichen Regionen nachhaltig zu stärken.

„Die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs ist eine wesentliche Grundlage kommunaler Daseinsvorsorge“, betonen die vier CDU-Abgeordneten Jonas Reiter, Dr. Christopher Salm, Hermann Scharf und Sebastian Schorr, die den Vorstoß initiiert haben. Gerade in kleinen Dörfern und Ortsteilen, wo klassische Dorfläden zunehmend verschwinden und große Supermärkte nicht wirtschaftlich betrieben werden können, brauche es neue Konzepte.

Digitale Minimärkte, so die CDU, könnten mit moderner Zutritts- und Kassentechnologie ohne Personal betrieben und rund um die Uhr geöffnet werden. „Digitale Minimärkte sind keine Konkurrenz zum klassischen Einzelhandel, sondern stellen eine moderne und verlässliche Ergänzung dar“, heißt es in der Erklärung. Sie böten flexible Einkaufsmöglichkeiten für Berufstätige, Schichtarbeiter und Familien mit doppelter Berufstätigkeit.

Im Landkreis St. Wendel hätten solche Konzepte bereits erfolgreich Fuß gefasst. Umso unverständlicher sei es, dass die SPD-Alleinregierung mit „viel zu restriktiven Vorgaben“ diese Entwicklung zuletzt gebremst habe. „Statt Blockade braucht es Mut und Zukunftswillen“, fordern die Initiatoren.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein neuer Paragraf im Ladenöffnungsgesetz, der Selbstbedienungsläden mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche die dauerhafte 24/7-Öffnung ermöglicht. Den Kommunen bleibt dabei die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen Öffnungszeiten von mindestens acht zusammenhängenden Stunden festzulegen. Dies sichere kommunale Handlungsspielräume und fördere gleichzeitig die Versorgungssicherheit.

„Andere Bundesländer wie Hessen, Bayern oder Rheinland-Pfalz sind längst schon weiter. Es darf nicht sein, dass das Saarland bei innovativen Versorgungsmodellen zurückbleibt“, erklären Reiter, Salm, Scharf und Schorr. Das geplante Minimarktgesetz sei praxistauglich, technikoffen formuliert und schaffe Planungssicherheit für Betreiber. „Damit wollen wir möglich machen, was andernorts längst Realität ist.“

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