Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes scharf kritisiert. Nach Auffassung des Gremiums würden die vorgesehenen Änderungen den Zugang zu staatlichen Informationen erheblich erschweren und die Transparenz staatlichen Handelns schwächen.
Aus Sicht der Informationsfreiheitsbeauftragten käme die Abkehr vom bisherigen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang einer weitgehenden Einschränkung des Informationsfreiheitsrechts gleich. Nach den derzeit bekannten Plänen des Koalitionsausschusses soll ein Auskunftsanspruch künftig nur noch bei einem berechtigten Interesse bestehen. Zudem sollen Anträge auf bestimmte Personengruppen beschränkt, Gebühren erhöht und einzelne Bereiche – etwa die Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung – pauschal vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.
Die IFK hält diese Vorschläge für einen Rückschritt. Nach ihrer Einschätzung würde sich die Begründungslast vom Staat auf die Antragsteller verlagern. Zugleich entstünde zusätzlicher Verwaltungsaufwand, weil bei jedem Antrag das Informationsinteresse geprüft und dokumentiert werden müsste. Auch Journalistinnen und Journalisten könnten sich nach den Plänen künftig nicht mehr uneingeschränkt auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen.
Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Monika Grethel, sieht in den vorgesehenen Änderungen einen Widerspruch zu den Zielen des Koalitionsvertrags. Statt eines angekündigten Mehrwerts für Bürgerinnen und Bürger würden zusätzliche Hürden geschaffen. Weniger Transparenz trage ihrer Ansicht nach nicht dazu bei, das Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse zu stärken.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten fordern die Bundesregierung stattdessen auf, die angekündigte Reform so auszugestalten, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns gestärkt werden. Als Vorbild nennen sie die Transparenzgesetze einzelner Bundesländer, die den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern sollen. Nach Auffassung der IFK stärkt ein voraussetzungsloser Informationszugang das Vertrauen in Verwaltung und Politik sowie die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger.


