Die Freien Wähler werden nach eigenen Angaben nicht an der Neuwahl des Regionalverbands Saarbrücken am 30. August teilnehmen. Das teilte der Vorsitzende der Kreisvereinigung Saarbrücken, Jörg Scheller, in einer Stellungnahme mit.
Hintergrund ist die Annullierung der ursprünglichen Wahl. Scheller kritisiert insbesondere die Fristen für die erneute Einreichung der Wahlvorschläge. Den Freien Wählern werde zugemutet, innerhalb von 22 Tagen erneut 135 Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Dies sei für ehrenamtlich engagierte Berufstätige unter den gegebenen Bedingungen nicht zu leisten.
Zudem bemängelt Scheller die organisatorischen Anforderungen für die Unterstützer. Bürgerinnen und Bürger müssten persönlich bei den zuständigen Behörden erscheinen, um ihre Unterschrift zu leisten. Dies erschwere das Verfahren zusätzlich.
Die Freien Wähler kündigten an, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens und die Einhaltung der Fristen anwaltlich prüfen zu lassen. An der Neuwahl wollen sie sich nach aktuellem Stand jedoch nicht beteiligen.
Unabhängig davon bleiben die bisherigen Beschlüsse des Regionalverbands grundsätzlich wirksam. Die Annullierung einer Wahl führt nach kommunalrechtlichen Grundsätzen nicht automatisch dazu, dass bereits gefasste Entscheidungen rückwirkend ihre Gültigkeit verlieren. Ob einzelne Maßnahmen rechtlich angreifbar sind, hängt von den konkreten Umständen und einer möglichen gerichtlichen Bewertung ab.


