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Koalitionsausschuss einigt sich auf Reformpaket – harte Regeln bei Grundsicherung, Aktivrente ab 2026, neue E‑Auto‑Förderung und zusätzliche Straßenmittel

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Union und SPD haben sich auf ein Maßnahmenbündel verständigt. Kernpunkte sind: eine Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung mit deutlich verschärften Mitwirkungspflichten (Sanktionskaskade bei Terminversäumnissen und Ablehnung zumutbarer Arbeit), die Einführung einer Aktivrente zum 1. Januar 2026 (bis zu 2.000 Euro steuerfrei pro Monat bei Weiterarbeit im Rentenalter, ohne Progressionsvorbehalt), ein Förderprogramm für den Kauf von Elektroautos vor allem für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie zusätzliche Milliardenmittel für den Straßenbau. Zudem sind weitere rentenpolitische Elemente (Haltelinie beim Rentenniveau, Mütterrente, Eckpunkte zur Frühstartrente, Kindersparbaustein von 10 Euro pro Monat ab 2026) angekündigt. Ausdrücklich nicht in der Aktivrente vorgesehen sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige aus Land‑ und Forstwirtschaft.

Einordnung zur Grundsicherung
Die Regierung stellt in der Grundsicherung den Vermittlungsvorrang heraus; die Karenzzeiten bei Vermögen und Wohnkosten entfallen. Parallel mehren sich Hinweise, dass das erhoffte Einsparvolumen durch härtere Sanktionen begrenzt sein dürfte. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte, sogenannte „Totalverweigerer“ stellten nur einen kleinen Teil der Leistungsbeziehenden dar; große Einsparungen seien daher unrealistisch. 

Reaktionen aus Parteien und Spitzenpolitik
Aus den Unionsparteien wurde der Kurs grundsätzlich begrüßt; zuvor hatten führende Vertreter wiederholt eine „Verschärfung“ bzw. einen Systemwechsel zur Grundsicherung verlangt. SPD‑seitig wird der Fokus auf Arbeit betont. Öffentliche Stellungnahmen der vergangenen Wochen rahmen die Einigung als Teil eines „Herbsts der Reformen“. 

Wirtschaft, Verbände und Sozialorganisationen

  • Freie Berufe (BFB): Der Verband begrüßt die Mobilisierung zusätzlicher Arbeitskraft, fordert aber, Selbstständige ab 2026 in die Aktivrente einzubeziehen und die Wirkung bis Ende 2030 zu evaluieren: „Die Stoßrichtung stimmt. Wer arbeiten kann, soll arbeiten und dafür braucht es eben Anreize, nicht nur Verpflichtungen.“ 
  • Arbeitgeber & Gewerkschaften: Der Arbeitgeberverband BDA kritisiert widersprüchliche Signale zwischen Aktivrente und Frühverrentungsoptionen („Gas und Bremse zugleich“). Auch Gewerkschaftsvertreter äußern Vorbehalte. 
  • Sozialverbände: VdK und Caritas lehnen die Aktivrente in der geplanten Form ab. Der VdK warnt, die Mehrheit werde nicht profitieren und es drohten Gleichbehandlungs‑ und Gerechtigkeitsprobleme; die Caritas spricht von einem „sehr teuren Steuergeschenk“ zugunsten besser gestellter Älterer. 
  • Ökonomische Bewertung: Das DIW sieht deutliche Verteilungswirkungen zugunsten höherer Einkommen und unsichere Beschäftigungseffekte der Aktivrente. DIW Berlin

Mobilität und Infrastruktur – erste Reaktionen
Der ADAC ordnet die geplanten E‑Auto‑Anreize in einen generell positiven Trend steigender Neuzulassungen ein und sieht Elektromobilität als wichtigen Hebel auf dem Weg zur Klimaneutralität. Kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Städte‑ und Gemeindebund bezeichnen zusätzliche Infrastrukturmittel als wichtig, mahnen aber nachhaltige, planbare Investitionspfade an. 

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