Die Kommunalen Frauenbeauftragten des Saarlandes haben sich kritisch zur geplanten Reform des Elterngeldes geäußert. Zwar unterstützten sie das Ziel, Väter stärker an der Familien- und Sorgearbeit zu beteiligen, die vorgesehenen Änderungen gingen jedoch aus ihrer Sicht zulasten vieler Familien und könnten bestehende Ungleichheiten verschärfen.
Nach Einschätzung der Frauenbeauftragten droht insbesondere Müttern eine Benachteiligung. Können oder wollen beide Elternteile die vorgesehenen Elternzeitregelungen nicht gleichermaßen nutzen, würden Familien künftig Monate der finanziellen Absicherung verlieren. Davon betroffen seien vor allem Haushalte, deren wirtschaftliche Situation oder berufliche Rahmenbedingungen eine Elternzeit des zweiten Elternteils erschwerten.
Kritik üben die Frauenbeauftragten zudem an den aus ihrer Sicht unzureichenden Betreuungsangeboten für Kleinkinder. Gerade im Saarland fehlten weiterhin Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Viele Kindertageseinrichtungen nähmen zudem keine Kinder unter zwölf Monaten auf. Eine frühere Rückkehr in den Beruf könne deshalb vielerorts nicht mit einer verlässlichen Kinderbetreuung verbunden werden.
Nach Ansicht der Frauenbeauftragten tragen weiterhin überwiegend Frauen die Hauptlast der unbezahlten Sorgearbeit. Häufigere Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen führten langfristig zu geringeren Einkommen und erhöhten Risiken von Altersarmut. Vor diesem Hintergrund sehen sie die geplanten Änderungen in einem Spannungsverhältnis zum verfassungsrechtlichen Auftrag, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.
Kritisch bewerten die Frauenbeauftragten auch die angekündigte Erhöhung des Elterngeldes. Diese bleibe deutlich hinter der Preisentwicklung der vergangenen Jahre zurück und gleiche die gestiegenen Ausgaben für Mieten, Energie, Lebensmittel sowie Baby- und Pflegeprodukte nicht aus.
Mirjam Altmeier-Koletzki, Kommunale Frauenbeauftragte im Regionalverband Saarbrücken und Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbeauftragten Saarland, verweist darauf, dass bereits auf der Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros im Mai ein Antrag auf eine deutliche Anhebung und regelmäßige Dynamisierung des Elterngeldes eingebracht worden sei. Familien benötigten eine Leistung, deren Kaufkraft dauerhaft erhalten bleibe.
Die Frauenbeauftragten fordern die Bundesregierung auf, die geplante Reform zu überarbeiten. Dazu gehören aus ihrer Sicht der konsequente Ausbau der Kinderbetreuung – insbesondere für Kinder unter einem Jahr –, eine regelmäßige Anpassung des Elterngeldes an die Preisentwicklung sowie Rahmenbedingungen, die Familien eine tatsächliche Wahlfreiheit bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen.
Zugleich betonen sie, dass sich ihre Kritik nicht gegen eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Familienarbeit richte. Im Gegenteil: Väter sollten Elternzeit selbstverständlich in Anspruch nehmen können. Dafür seien jedoch familienfreundliche Arbeitsbedingungen, wirtschaftliche Sicherheit und ein verlässliches Betreuungsangebot erforderlich.


