Die Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben, Petra Fretter, hat Landtagspräsidentin Heike Winzent den Jahresbericht des Ausschusses für das Jahr 2024 übergeben. Der Bericht gibt einen Überblick über Umfang und Entwicklung der beim Landtag des Saarlandes eingegangenen Petitionen sowie über die Arbeit des zuständigen Gremiums.
Demnach behandelte der Ausschuss im Jahr 2024 insgesamt 132 Eingaben. Das entspricht einem Rückgang um 35 Petitionen im Vergleich zu 2023. Nachdem im Jahr 2020 die höchste Zahl an Petitionen seit mehr als zwei Jahrzehnten verzeichnet worden war, ist seit 2022 ein moderater Abwärtstrend erkennbar.
Landtagspräsidentin Heike Winzent hob die Bedeutung des Petitionsrechts hervor. „Das Petitionsrecht ist ein wichtiger Bestandteil unserer lebendigen Demokratie. Mit Petitionen können Bürgerinnen und Bürger ihre Bitten und Beschwerden direkt an den Landtag richten. Mein Dank gilt allen Mitgliedern des Ausschusses, die sehr bürgernah arbeiten und sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmern“, erklärte Winzent.
Auch Ausschussvorsitzende Petra Fretter betonte die Rolle des Gremiums als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Parlament. „Als Ausschuss für Eingaben schlagen wir die Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten Abgeordneten im Landtag. Unsere Arbeit ist nah an den Menschen ausgerichtet, mit dem Anspruch, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sorgfältig zu prüfen und ihnen mit großer Wertschätzung zu begegnen“, sagte Fretter.
Laut Jahresbericht wurden 54,5 Prozent der Petitionen im Jahr 2024 online eingereicht. Mehr als 85 Prozent aller Eingaben galten als erledigt, nachdem der Ausschuss die jeweils eingeholten Stellungnahmen der obersten Landesbehörden bestätigt hatte. In einzelnen Fällen führte das Prüfungsverfahren dazu, dass den Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.
Ein Blick auf die Verteilung nach Geschäftsbereichen zeigt für 2024 in nahezu allen Ressorts rückläufige Zahlen. Die meisten Eingaben entfielen mit 25 Petitionen auf das Ministerium der Justiz. Damit lag die Zahl dort um neun Eingaben höher als im Vorjahr.
Hintergrund der Arbeit des Ausschusses ist das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag wenden, sofern Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung oder der Landesgesetzgebung betroffen sind. Der Ausschuss für Eingaben prüft diese Anliegen und entscheidet über das weitere Vorgehen.


