Internationale Studierende und Wissenschaftler der Universität des Saarlandes können aufenthaltsrechtliche Anliegen seit dem 1. September direkt auf dem Campus erledigen. Die zunächst im Probebetrieb gestartete Servicestelle soll vor allem Wege und Wartezeiten verkürzen. SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon und der migrationspolitische Sprecher Sascha Haas begrüßen das Angebot.
Saarbrücken – Für internationale Studierende und Wissenschaftler der Universität des Saarlandes gibt es seit dem 1. September eine neue Anlaufstelle für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Die Servicestelle der Zentralen Ausländerbehörde befindet sich im Gebäude C5 5 auf dem Saarbrücker Campus und hat zunächst im Probebetrieb geöffnet.
Dort können unter anderem Unterlagen abgegeben und auf Vollständigkeit geprüft, Biometriedaten erfasst sowie elektronische Aufenthaltstitel und Fiktionsbescheinigungen ausgegeben werden. Auch bei der digitalen Antragstellung soll Unterstützung angeboten werden. Die eigentliche Bearbeitung der Fälle verbleibt zunächst bei der Zentralen Ausländerbehörde.
Das Angebot richtet sich in der Startphase an internationale Studierende, die einen studentischen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz beantragen oder verlängern möchten. Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Arbeits-, Forschungs- oder Dienstverhältnis zur Universität können die Servicestelle nutzen. Voraussetzung ist unter anderem ein Wohnsitz im Saarland.
Erleichterungen für internationale Studierende
Mit dem neuen Angebot wollen Landesregierung, Universität und Zentrale Ausländerbehörde den Verwaltungsaufwand für Menschen reduzieren, die zum Studium oder zur Forschung ins Saarland kommen. Insbesondere die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit soll dazu beitragen, Verzögerungen durch fehlende Dokumente zu vermeiden.
Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker sieht die Servicestelle als einen Baustein, um internationale Fachkräfte für den Wissenschaftsstandort Saarland zu gewinnen. Innenminister Reinhold Jost weist zugleich darauf hin, dass aufenthaltsrechtliche Anliegen außerhalb des Universitätsbereichs weiterhin bei der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach bearbeitet werden.
Nach Angaben des Landes sollen die Abläufe bis zum Beginn des Wintersemesters 2026/27 Mitte Oktober getestet und bei Bedarf angepasst werden. Anschließend ist vorgesehen, das Angebot schrittweise auf weitere saarländische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auszuweiten.
Commerçon begrüßt Rückkehr eines Angebots nach Saarbrücken
Auch die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den Start. Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon und der asyl- und migrationspolitische Sprecher Sascha Haas sehen darin eine Verbesserung für internationale Studierende und Beschäftigte aus Forschung und Lehre.
„Wer an der Saar-Uni studiert oder forscht, muss für viele Anliegen bei der Ausländerbehörde künftig nicht mehr extra nach Lebach fahren“, erklärte Commerçon. Die neue Servicestelle mache das Ankommen aus seiner Sicht leichter und könne den Wissenschaftsstandort attraktiver machen.
Commerçon verbindet die Eröffnung zugleich mit Kritik an der früheren Standortentscheidung. Die Schließung der Ausländerbehörde in Saarbrücken durch den damaligen CDU-Innenminister Klaus Bouillon im Jahr 2021 habe die SPD von Anfang an für einen Fehler gehalten. Mit der Servicestelle komme nun zumindest ein Teil des Angebots zurück in die Landeshauptstadt.
Die Landesregierung arbeitet parallel an der weiteren Digitalisierung der Zentralen Ausländerbehörde. Nach Abschluss dieses Prozesses soll in Saarbrücken nach den vorliegenden Angaben zudem eine Außenstelle für Erwerbs- und Arbeitsmigration entstehen.
Haas bezeichnet die Servicestelle an der Universität als ersten Schritt. Anschließend solle auch für internationale Fachkräfte ein entsprechendes Angebot in Saarbrücken geschaffen werden.
Zunächst Termine erforderlich
Die Servicestelle ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet, montags bis donnerstags zusätzlich von 13 bis 15.30 Uhr. Termine sollen möglichst vorab vereinbart werden – entweder direkt per E-Mail mit der Ausländerbehörde oder über das Welcome Center der Universität.
Welche Unterlagen benötigt werden, soll jeweils im Einladungsschreiben mitgeteilt werden. In einzelnen Fällen kann weiterhin ein persönlicher Termin bei der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach notwendig sein.
Damit ist die neue Servicestelle zunächst kein vollständiger Ersatz für die Ausländerbehörde in Lebach, sondern ein zusätzliches Angebot vor Ort. Ob sich dadurch tatsächlich Bearbeitungszeiten verkürzen und welche weiteren Hochschulen von dem Modell profitieren können, soll die zunächst bis zum Beginn des Wintersemesters laufende Erprobungsphase zeigen.

