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Neuer Nachfolgebonus soll Handwerk im Saarland stärken

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Mit einem neuen finanziellen Anreiz will das saarländische Wirtschaftsministerium Gründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk fördern. Saarländische Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolger können ab sofort einen Gründer- und Nachfolgebonus in Höhe von 2500 Euro beantragen. Das Förderinstrument richtet sich an Absolventinnen und Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen, die erstmals einen Handwerksbetrieb gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen.

Der neue Bonus ergänzt den bestehenden Meisterbonus des Landes, der zu Jahresbeginn auf 2.000 Euro erhöht wurde. Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe im Saarland langfristig zu sichern. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer steigenden Zahl nachfolgebedürftiger Betriebe soll der Bonus zusätzliche Anreize schaffen, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen.

Wirtschaftsminister Jürgen Barke: „Wer heute Verantwortung für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter übernimmt, hat Anerkennung verdient. Darum geht es beim Nachfolgebonus. Er ergänzt unsere Unterstützungsangebote und ist ein starkes Signal für das Handwerk als wirtschaftliches Rückgrat unseres Landes.“ 

HWK-Präsident Helmut Zimmer: „Im Saarland stehen in den kommenden fünf Jahren rund 2.000 Handwerksbetriebe zur Übernahme an. Dass diese Betriebe weitergeführt werden, ist uns ein wichtiges Anliegen. Denn mit ihrem hochwertigen Leistungsangebot und dem wertvollen Know-how ihrer Fachkräfte stärken sie die Wirtschaft in unserem Bundesland nachhaltig. Mit dem Nachfolgebonus unterstreicht die Landesregierung ihre Wertschätzung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit wagen, entweder, weil sie einen bestehenden Betrieb übernehmen oder neu gründen. Der Nachfolgebonus – insbesondere in Kombination mit dem erhöhten Meisterbonus – ist nicht nur eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase der unternehmerischen Selbständigkeit, sondern setzt darüber hinaus auch ein Zeichen für die zentrale Bedeutung des Handwerks für die saarländische Wirtschaftsstruktur.“

Gefördert werden Betriebsneugründungen, Betriebsübernahmen sowie die tätige Beteiligung an bestehenden Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Kapitalanteil und Sperrminorität. 

Antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten vier Jahren erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben. Die Meisterprüfung muss in dem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgt sein, das ausgeübt werden soll, oder in einem verwandten Handwerk oder einem zulassungsfreien Handwerk. Auch ein von der Handwerkskammer als gleichwertig anerkannter Abschluss berechtigt zur Antragstellung.

Alle Infos unter: www.saarland.de/nachfolgebonus

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