Der Saarländische Journalistenverband (SJV) sieht in der Neufassung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes einen Eingriff in die Pressefreiheit. Anlass ist die jüngst vom Landtag verabschiedete Gesetzesnovelle, die nach Einschätzung des Verbandes den Schutz von Journalistinnen und Journalisten schwächt.
Kern der Kritik ist eine Änderung bei möglichen Überwachungsmaßnahmen. Während Journalistinnen und Journalisten bislang grundsätzlich vom Einsatz verdeckter technischer Mittel – etwa Überwachungssoftware – ausgenommen waren, gilt künftig nur noch ein eingeschränkter Schutz. Ein vollständiges Verbot solcher Maßnahmen besteht demnach nicht mehr.
Aus Sicht des SJV führt dies zu einer Verschlechterung der Stellung von Medienschaffenden im Vergleich zu anderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten oder Abgeordneten. Der Verband argumentiert, dass die Pressefreiheit ebenso eine zentrale Grundlage der demokratischen Ordnung sei und daher besonderen Schutz erfordere.
Zudem bemängelt der SJV, dass für entsprechende Maßnahmen keine verpflichtenden Vorabkontrollen durch unabhängige Stellen vorgesehen sind. Dies stehe aus seiner Sicht im Widerspruch zu europäischen Vorgaben, insbesondere zu Regelungen des European Media Freedom Acts.
Der Verband verweist darauf, seine Bedenken bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußert zu haben. Dass diese nicht berücksichtigt worden seien, wertet er als problematisches Signal für die Arbeitsbedingungen von Journalistinnen und Journalisten im Saarland. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Vorwürfen lag zunächst nicht vor.


