Die Landesregierung will das Polizeirecht und den Bevölkerungsschutz neu ausrichten. Zwei Gesetzesvorhaben sollen unter anderem den Umgang mit technischer Überwachung, Drohnen und großen Krisen regeln.
Das Saarland will seine Sicherheitsstrukturen stärker miteinander verzahnen. Innenminister Reinhold Jost kündigte dazu das zweite Polizeirechtsänderungsgesetz (PRÄNG II) und ein neues Saarländisches Bevölkerungsschutzgesetz (SBSG) an. Beide Vorhaben befinden sich nach der vorliegenden Medieninformation noch im Gesetzgebungsverfahren.
Das geplante Polizeirecht soll auf neue Bedrohungen und technische Entwicklungen reagieren. Vorgesehen sind unter anderem begrenzte Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse, Regeln für die Drohnenabwehr und rechtliche Vorgaben für neue technische Einsatzmittel. Jost betont, dass dabei rechtsstaatliche Grenzen gelten sollen.
Das Bevölkerungsschutzgesetz soll den bisherigen Brand- und Katastrophenschutz zu einem umfassenderen System weiterentwickeln. Dazu gehören ein abgestimmtes Krisenmanagement, der Schutz kritischer Infrastruktur und die Zivile Verteidigung. Außerdem sollen Gefährdungs- und Risikoanalysen eine größere Rolle spielen. Das Land will auch das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz weiter unterstützen.
Die Landesregierung begründet die Pläne mit unterschiedlichen Gefahrenlagen – von Kriminalität und Naturereignissen bis zum Ausfall kritischer Infrastruktur. Eine externe Anhörung habe den gewählten Gesamtansatz bestätigt. Konkrete Gesetzestexte oder einen Termin für das Inkrafttreten nennt die Medieninformation nicht.

