Der Bundesrat hat sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit einer Reihe bundespolitischer Vorhaben befasst. Im Mittelpunkt stand dabei die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), gegen die das Saarland Nachbesserungen erreichen wollte. Ein entsprechender Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fand jedoch keine Mehrheit.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger begründete den Vorstoß mit erheblichen Mängeln des Gesetzes, das zuvor bereits den Bundestag passiert hatte. Zwar bestehe Einigkeit darüber, dass die gesetzliche Krankenversicherung reformiert und finanziell stabilisiert werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf werde den Herausforderungen des Gesundheitswesens jedoch nicht gerecht.
Nach Auffassung der saarländischen Landesregierung drohen insbesondere Krankenhäusern, Hausarztpraxen, Pflegeeinrichtungen und psychotherapeutischen Praxen zusätzliche finanzielle Belastungen. Rehlinger warnte davor, dass Tarifsteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden könnten. Dies könne Krankenhäuser wirtschaftlich unter Druck setzen und im schlimmsten Fall zur Schließung von Standorten führen.
Saarland fordert Reform der Trassenpreise
Einstimmige Unterstützung der Länder erhielt hingegen eine saarländische Initiative zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die bisherige Begrenzung von Trassenpreissteigerungen für unzulässig erklärt hatte.
Das Saarland fordert eine vollständige Kompensation der Mehrkosten für Länder und Aufgabenträger bis Ende 2026, zusätzliche Regionalisierungsmittel sowie eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems. Nach Ansicht der Landesregierung könnten ansonsten Angebotskürzungen im Nahverkehr drohen.
Zustimmung für Initiative zugunsten der Vereine
Erfolgreich war das Saarland auch mit einer Initiative zum Schutz gemeinnütziger Vereine. Anlass ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach Mitgliedsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung gewertet werden können.
Der Bundesrat unterstützte die Forderung, rechtliche Klarstellungen zu schaffen, um Vereine vor zusätzlichen finanziellen Belastungen und bürokratischem Aufwand zu bewahren.
Mehrheit für Reform des Sexualstrafrechts
Ebenfalls eine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag zur Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Ziel ist es, künftig stärker auf das Vorliegen einer Zustimmung zu sexuellen Handlungen abzustellen und Betroffene besser zu schützen, die aufgrund einer sogenannten Freeze-Reaktion ihren entgegenstehenden Willen nicht äußern können.
Justizministerin Petra Berg sprach sich für die Reform aus und betonte, dass sexuelle Selbstbestimmung voraussetze, dass eine Zustimmung tatsächlich vorliege.
Kritik an Kommunalentlastung
Beim Gesetz zur finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen stimmte das Saarland zwar zu, hält die vorgesehenen Mittel jedoch für unzureichend. Nach Auffassung der Landesregierung reichen die geplanten Finanzhilfen nicht aus, um die Altschulden vieler Kommunen wirksam abzubauen. Das Saarland rechnet mit jährlichen Zuweisungen von rund zehn Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren und fordert weitergehende Unterstützung durch den Bund.
Gleichzeitig konnte das Land eine Änderung im Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz durchsetzen. Künftig können Kommunen Fördermittel flexibler einsetzen und sie auch zur Finanzierung von Eigenanteilen bei anderen Bundesprogrammen verwenden.
Preisdeckel für Kraftstoffe erneut ohne Mehrheit
Erneut erfolglos blieb das Saarland mit seiner Forderung nach einem flexiblen Preisdeckel für Benzin und Diesel. Der Antrag fand im Bundesrat keine Mehrheit.
Grubengas künftig erneuerbarer Wärme gleichgestellt
Erfolgreich war das Saarland schließlich bei einem weiteren energiepolitischen Anliegen. Grubengaswärme wird künftig erneuerbarer Wärme gleichgestellt und in das Gebäudemodernisierungsgesetz aufgenommen. Nach Auffassung der Landesregierung eröffnet dies zusätzliche Möglichkeiten für den Einsatz der Energiequelle bei der Wärmeversorgung.


