Entwurf sieht neue Regeln für Schulfahrten vor – Gedenkstättenbesuche und internationale Begegnungen sollen gestärkt werden
Saarbrücken. Das Saarland will die Regeln für Schulfahrten umfassend überarbeiten. Der Ministerrat hat einem Entwurf zur Modernisierung des Schulfahrtenerlasses zugestimmt und die externe Anhörung eingeleitet. Vorgesehen sind unter anderem höhere Kostenrahmen, eine angepasste Kostenerstattung für Lehrkräfte sowie neue Regelungen zu Inklusion, Gedenkstättenbesuchen und internationalen Begegnungen. Der bislang geltende Schulfahrtenerlass stammt aus dem Jahr 2016; das Bildungsministerium führt ihn weiterhin in seiner Übersicht der geltenden schulrechtlichen Vorschriften.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot hebt insbesondere die Bedeutung der Teilhabe hervor: „Schulfahrten schaffen Erlebnisse, die verbinden, stärken Gemeinschaft und eröffnen neue Perspektiven. Deshalb ist für mich entscheidend: Kein Kind darf aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Lehrkräfte, die auf Schulfahrten Verantwortung übernehmen, nicht auf Kosten sitzen bleiben. Mit dem neuen Schulfahrtenerlass schaffen wir dafür zeitgemäße und faire Bedingungen. Und wir stärken das, was Schulfahrten pädagogisch besonders wertvoll macht: gemeinsames Lernen, internationale Begegnungen und die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und Demokratie.“
Kostenrahmen steigt von 120 auf 155 Euro
Nach dem Entwurf sollen Schulfahrten und andere schulische Veranstaltungen von Beginn an so geplant werden, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Schulen sollen deshalb weiterhin dazu verpflichtet sein, die finanzielle Belastung der Familien möglichst gering zu halten, Fahrten kostenbewusst zu organisieren und vorhandene Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Auch individuelle Voraussetzungen und notwendige Unterstützungsmaßnahmen sollen frühzeitig berücksichtigt werden.
Gleichzeitig soll der Kostenrahmen an die Preisentwicklung seit 2016 angepasst werden. Die Höchstgrenze für mehrtägige Schulfahrten soll von bislang 120 auf 155 Euro je Klassenstufe beziehungsweise je Jahr der schulischen Ausbildung steigen. Nach Angaben des Bildungsministeriums handelt es sich dabei ausdrücklich um eine Obergrenze und nicht um einen anzustrebenden Betrag.
Höhere Erstattung für begleitende Lehrkräfte
Deutlich verändert werden soll auch die Kostenerstattung für Lehrkräfte. Bislang wurde bei der Berechnung davon ausgegangen, dass Begleitpersonen häufig Freiplätze etwa für Fahrt und Übernachtung erhalten. Nach Angaben des Ministeriums entspricht dies inzwischen vielfach nicht mehr der Praxis.
Fahrt-, Übernachtungs- und weitere notwendige Kosten sollen deshalb künftig realitätsnäher berücksichtigt werden. Als Beispiel nennt das Ministerium eine eintägige Schulfahrt: Hier soll die Pauschalvergütung von bislang 12 auf 39 Euro steigen. Bei einer fünftägigen Fahrt im Saarland oder in angrenzende Regionen soll sie von 95 auf 297 Euro angehoben werden.
Zusätzlicher Tag für Gedenkstättenbesuche
Einen größeren Stellenwert sollen außerdem Erinnerungskultur und Demokratiebildung erhalten. Gedenkstättenbesuche sollen verbindlicher Bestandteil der schulischen Fahrtenkonzepte werden. Bis zum Ende der Sekundarstufe I sollen alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen, sich an einem außerschulischen Lernort mit der Geschichte des Nationalsozialismus, der Entwicklung der Demokratie, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinanderzusetzen.
Für einen solchen Gedenkstättenbesuch soll künftig ein zusätzlicher Kalendertag zur Verfügung stehen, der nicht auf das reguläre Zeitkontingent für Schulfahrten angerechnet wird. Zudem will das Bildungsministerium die Fahrtkosten solcher Fahrten fördern.
Mehr Freiheiten für internationale Begegnungen
Auch internationale Begegnungen sollen stärker im Schulfahrtenerlass verankert werden. Neben klassischen Schüleraustauschen sollen darunter künftig auch digitale Begegnungen sowie Angebote mit fachpraktischen oder arbeitsbezogenen Bestandteilen im Rahmen der beruflichen Orientierung und Ausbildung fallen.
Diese Angebote sollen nicht den zeitlichen und finanziellen Beschränkungen regulärer Schulfahrten unterliegen. Mehrtägige internationale Begegnungen müssten nach dem Entwurf zudem nicht mehr von der Schulaufsicht genehmigt werden. Die Zustimmung der jeweiligen Schulleitung soll ausreichen.
Auch an anderer Stelle soll Bürokratie reduziert werden: Einverständniserklärungen der Eltern sollen künftig digital eingeholt werden können. Zusätzliche Dokumentations- oder Berichtspflichten für die Schulen sind nach Angaben des Ministeriums nicht vorgesehen.
Neuer Erlass soll im Februar 2027 in Kraft treten
Mit der Reform reagiert das Land nach Angaben des Bildungsministeriums auf veränderte Preise sowie neue fachliche, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen seit der Einführung des bisherigen Erlasses im Jahr 2016. Zugleich hätten Themen wie Inklusion, Demokratiebildung, Erinnerungskultur und internationale Begegnungen an Bedeutung gewonnen.
Der vorliegende Entwurf ist noch nicht endgültig beschlossen. Die externe Anhörung läuft bis zum 10. November 2026. Anschließend sollen die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und der überarbeitete Erlass erneut dem Ministerrat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach den derzeitigen Planungen soll der neue Schulfahrtenerlass am 1. Februar 2027 in Kraft treten.

