Saarbrücken – Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU wollen am 17. September 2025 im Plenum des Landtages drei Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Saarlandes einbringen.
Ulrich Commerçon, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Stephan Toscani, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, betonen: „Es ist ein gutes Signal, dass wir uns auf ein Resilienzpaket verständigen konnten. Mit den geplanten Änderungen unserer Landesverfassung stärken wir den saarländischen Verfassungsgerichtshof, erhöhen die Resilienz unserer Demokratie und erweitern die Landesverfassung zugleich um eine zeitgemäße Präambel sowie ein klares Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens und gegen Antisemitismus und Antiziganismus.“
Die beiden Fraktionsvorsitzenden warnen vor Entwicklungen in anderen Staaten: „Wer in andere Länder blickt, sieht: Antidemokratische Kräfte versuchen als erstes, die Justiz zu schwächen. Das darf im Saarland nicht passieren. Wir machen unser höchstes Gericht widerstandsfähiger.“
Die geplanten Änderungen im Überblick:
- Hinzufügung einer Präambel: Sie soll die Grundwerte und Leitlinien des Saarlandes festlegen und den demokratischen Grundauftrag der Verfassung sichtbarer und zeitgemäßer machen.
- Klares Bekenntnis: Ergänzung des Artikels 12 Absatz 3: „Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen. Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“
- Stärkung des Verfassungsgerichtshofs: Amtszeit und Wiederwahlmöglichkeit werden in der Verfassung verankert. Zudem wird das Verfahren zur Ernennung der Nachfolgerinnen und Nachfolger, inklusive des Vorschlagsrechts, festgeschrieben.
Mit dem gemeinsamen Vorstoß setzen SPD und CDU ein Zeichen für demokratische Stabilität und den Schutz zentraler Werte.

